Keine Tätigkeitsverbote in Düsseldorf Mehr als 400 ungeimpfte Pflegerinnen und Pfleger dürfen weiterarbeiten

Düsseldorf · Weil sie vor Ort unerlässlich seien, lässt das Düsseldorfer Gesundheitsamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken oder Pflegeheimen weiterarbeiten, obwohl sie nicht geimpft sind. Bislang wurde erst eine Sanktion verhängt.

Kliniken wie das Florence-Nightingale-Krankenhaus starteten 2021 Impfkampagnen: Hier ließ sich Assistenzärztin Nicole Majewski für eine Fotowand nach ihrer Impfung fotografieren.

Kliniken wie das Florence-Nightingale-Krankenhaus starteten 2021 Impfkampagnen: Hier ließ sich Assistenzärztin Nicole Majewski für eine Fotowand nach ihrer Impfung fotografieren.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die große Sorge in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht die angespannte Personallage in der Pandemie verschärfen könnte, hat sich als unbegründet erwiesen. Seit Mitte März müssen Mitarbeiter in sensiblen Bereichen wie Arztpraxen, Kliniken oder in der Altenpflege demnach zwar doppelt gegen Corona geimpft sein, doch auch wer es nicht, muss in der Landeshauptstadt kein Betretungs- oder Arbeitsverbot befürchten.

„Bislang wurden abschließend keine Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbote verhängt“, sagt ein Stadtsprecher. Stattdessen wurde aber eine hohe Zahl von Sondergenehmigungen für eine Weiterbeschäftigung ausgesprochen. Demnach wurde „bislang in 401 Fällen von einem Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot abgesehen“, so der Stadtsprecher weiter. Lediglich in einem Fall sei ein Bußgeld festgesetzt worden. Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, könne man dazu aber keine weiteren Angaben machen. Damit macht das Gesundheitsamt umfangreichen Gebrauch von dem Ermessensspielraum, der der Behörde zusteht – dem Recht, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob Sanktionen verhängt werden oder nicht.

Seit dem Frühling waren der Stadt fast 3000 Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern gemeldet worden, weil sie bis zur Deadline keinen Corona-Impfnachweis vorgelegt hatten. Gut 1800 der Beschäftigten holten die Corona-Impfung dann aber nach oder reichten zumindest den Nachweis darüber vor. Mehr als 50 Beschäftigte gaben wiederum eine sogenannte medizinische Kontraindikation an, wollten also medizinische Gründe dafür geltend machen, dass sie sich nicht impfen lassen. Doch nur in vereinzelten Fällen akzeptierte die Behörde diese.

Mit dem 1. Oktober müssen Beschäftigte drei Corona-Impfungen nachweisen. Sanktionen sind aber auch dann wohl eher nicht zu erwarten.

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