Prozess in Düsseldorf Mehr als 100 Toilettenhäusschen verschachert - Klo-Hehler gestehen

Düsseldorf · Das stinkt zum Himmel: 106 Toilettenhäuschen verkauften zwei Angestellte einer Recyclingfirma in die Niederlande – obwohl sie ihnen gar nicht gehörten. Das Geld lockte. Die beiden bekamen nun Bewährungsstrafen.

Ganz schnell ruchbar wurde Ende 2017 das plötzliche Verschwinden von 106 Toilettenhäuschen von einem Lagergelände in Düsseldorf. Am Dienstag gestanden vor dem Düsseldorfer Amtsgericht zwei Ex-Mitarbeiter einer Recycling- und Wasser-Firma, die vermietbaren Klos unter der Hand zum Stückpreis von 175 Euro in die Niederlande verschachert zu haben.

Dabei wurden die beiden Diebe (40 und 28) aber auch noch angeschmiert. Nur 3200 Euro hätten sie von den Käufern bekommen – obwohl die Klo-Häuschen mehr als 85.000 Euro wert waren. Nun kamen die Klo-Diebe mit Bewährungsstrafen davon.

Für den Start der Tour de France Mitte 2017 in der Landeshauptstadt waren die rot-weiß lackierten Toilettenkabinen angeblich eigens nach Düsseldorf gekarrt, danach dann auf einem angemieteten Gelände „geparkt“ worden. Eigentlich sollten die Häuschen kurz danach wieder nach Bonn gebracht werden. „Aber wir hatten so viel zu tun“, so einer der Angeklagten. Und als dann noch ein Interessent vor Ort fragte, ob man die portablen Örtchen nicht kaufen könne, waren sich die beiden Angeklagten sofort einig.

„Ich bin Familienvater, das Geld hat gelockt“, so der jüngere. „Ich dachte, das würde nicht auffallen. Das war die reine Gier“, so der ältere der beiden.

So verschwanden die 106 Schnelltoiletten innerhalb weniger Stunden auf vier Lkw-Ladungen in die Niederlande. Dort aber wurden die Klo-Häuschen schnell wieder aufgespürt – vom Geschäftsführer der bestohlenen Eigner-Firma. Und als auf einem Foto der Toiletten auch noch ein kleines Mädchen abgebildet war, das als Tochter des älteren Angeklagten erkannt wurde - da war das anrüchige Unter-der-Hand-Geschäft der beiden Mitarbeiter ganz schnell bereinigt.

Beide bekannten sich nun dazu reumütig vor dem Richter. Da beide vorbestraft waren, der ältere auch wegen anderer Diebstähle, fand der Richter Haftstrafen von zehn und sechs Monaten auf Bewährung die passende Sanktion. Und: Beide Klohaus-Diebe müssen ihren Beuteanteil jetzt auch wieder zurückzahlen, der ältere also 1400 Euro, der andere 1800 Euro.

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