Blutiger Streit an Karneval Zwei Jugendliche nach Messerangriff in Düsseldorf angeklagt

Düsseldorf · Zwei junge Männer müssen sich nach einem blutigen Streit in der Altstadt an Karneval nun vor Gericht verantworten. Einem Angeklagten wird versuchter Totschlag in drei Fällen vorgeworfen.

 Die Polizei war am Burgplatz am gesamten Karnevalswochenende im Einsatz. Es kam zu mehreren Messerangriffen. 
  Foto: Bretz

Die Polizei war am Burgplatz am gesamten Karnevalswochenende im Einsatz. Es kam zu mehreren Messerangriffen. Foto: Bretz

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Nach einer Messerstecherei an Karneval müssen sich nun zwei junge Männer vor Gericht verantworten, einer von ihnen wegen dreifachen versuchten Totschlags, der andere wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Der Prozess beginnt am Montag, wie das Düsseldorfer Landgericht mitteilte.

Die Tat ereignete sich am Kostenpflichtiger Inhalt Karnevalssonntag am frühen Abend auf dem Burgplatz. Die Angeklagten, beide zu dieser Zeit 17 Jahre alt, waren mit drei jungen Männern in Streit geraten. Der eine Angeklagte soll einem Kontrahenten die Nase blutig geschlagen haben, woraufhin der Streit eskalierte. Der andere 17-Jährige habe schließlich ein Messer gezogen und auf zwei der jungen Männer eingestochen, heißt es in der Anklage. Dann soll er zusammen mit seinem Kumpel ein drittes Opfer mit dem Messer verletzt, getreten und geschlagen haben.

Die drei Geschädigten – 17, 18 und 22 Jahre alt – erlitten zum Teil lebensgefährliche Stichwunden, alle mussten notoperiert werden. Die beiden Verdächtigen flohen vom Tatort. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung nach dem Haupttäter hatten sich die beiden 17-Jährigen schließlich der Polizei gestellt.

Die Polizei hatte an den Karnevalstagen von einer außergewöhnlich aggressiven Stimmung und einer intensiven Einsatzlage in der Altstadt berichtet. Tausende Besucher, vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, kamen an dem Wochenende nach Düsseldorf – die meisten sammelten sich am Rheinufer. An Rosenmontag kam es zu einem weiteren lebensgefährlichen Messerangriff.

Da die beiden Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren, findet der Prozess vor der Jugendstrafkammer statt. Die Öffentlichkeit ist darum von den Verhandlungen ausgeschlossen. Derzeit sind drei Termine bis Ende August angesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort