Urteil des Amtsgerichs Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Amtsgericht verurteilt 31-Jährigen, der betrunken und zu schnell gefahren ist. Sein Beifahrer starb.

(wuk) Zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht gestern einen 31-jährigen Unfallfahrer verurteilt. In einer Oktobernacht 2017 war er mit einem PS-starken Dodge-Viper-Sportwagen auf der Frankfurter Straße unter Alkoholeinfluss und mit viel zu hohem Tempo verunglückt, sein 32-jähriger Beifahrer, dem das Auto gehörte, war dabei getötet worden.

Im Prozess beteuerte der Angeklagte, er sei nicht Fahrer gewesen, nur Beifahrer, habe seinen besten Freund seit Kindertagen bei dem Unfall verloren. „Er war wie mein Bruder für mich“, sagte er vor Gericht. Der Richter hatte aber keine Zweifel, dass der Angeklagte das Lenkrad hielt, als es zum Unfall kam. Beide Männer hatten demnach zuvor erhebliche Mengen Wodka getrunken, waren dann in den Sportwagen eingestiegen. Beim Überholen eines Lastwagens geriet die Dodge Viper außer Kontrolle. Weil der Beifahrer nicht angeschnallt war, wurde er aus dem Wagen geschleudert und erlag nur kurze Zeit später seinen Verletzungen.

Der Angeklagte, dem damals 1,56 Promille nachgewiesen worden waren, sagte, er sei beim Losfahren auf der Beifahrerseite eingestiegen, habe den Sportwagen „nie gefahren“. Da bei ihm aber später deutliche Abdrücke des Sicherheitsgurtes von der Fahrerseite entdeckt wurden und weitere Spuren zweifelsfrei belegten, dass der getötete Autobesitzer auf dem Beifahrersitz saß, kam der Richter zum Schuldspruch.

Beim ebenfalls angetrunkenen Unfallopfer sah er sogar eine gewisse Mitschuld, weil der 32-Jährige das Lenkrad seinem jetzt verurteilten Jugendfreund überlassen hatte.

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