Streit vor dem Düsseldorfer Amtsgericht Pekinese "Blacky" hätte Taxifahren dürfen, bestätigt Richter

Düsseldorf · Taxifahrer sind verpflichtet, auch Fahrgäste mit Hunden mitzunehmen. Das betonte ein Amtsrichter am Donnerstag im Prozess um einen Zwischenfall am Flughafen.

 Eine Handy-Aufnahme des Pekinesen-Rüden "Blacky".

Eine Handy-Aufnahme des Pekinesen-Rüden "Blacky".

Foto: wuk

Dort hatte ein Taxifahrer (59) im September 2016 die Beförderung von drei Fahrgästen abgelehnt, als sie mit dem Pekinesen-Rüden "Blacky" (8) einsteigen wollten. Das sollte den Fahrer 130 Euro Buße plus Gebühren von 28,50 Euro kosten. Doch obwohl der Fahrer zum Prozess nicht erschienen ist, dafür seinen Anwalt schickte, war sein Einspruch gegen die Buße erfolgreich. Weil der Fahrer unter einer Tierhaar-Allergie leidet, wurde das Verfahren eingestellt - ohne Buße und Gebühren.

Der 53-jährige Hundehalter nannte den damaligen Vorfall "ein Unding". Weil er einst selbst als Taxifahrer unterwegs gewesen sei, habe er an jenem Tag die Fahrtverweigerung des Flughafen-Taxifahrers nicht verstanden. Spätabends habe er mit seiner Freundin und mit "Blacky" eine Besucherin am Airport abgeholt, samt Hund wollten sie danach per Taxi in die City fahren. Doch der Fahrer habe kein Wort von einer Tierhaar-Allergie erwähnt, sondern die Beförderung des Trios mit Hund verweigert. Sein Kollege Muharrem Arslan (56), der zwei Autos dahinter stand, will gehört haben, dass der 59-Jährige nur sagte: "Ich nehme keine Hunde mit!" Arslan notierte das, meldete der Fall der Taxizentrale, brachte das Verfahren damit ins Rollen.

 Mohammed Golab wurde mit seinem Hund nicht im Taxi mitgenommen.

Mohammed Golab wurde mit seinem Hund nicht im Taxi mitgenommen.

Foto: Wulf Kannegiesser

In Abwesenheit seines Mandanten legte der Verteidiger ein ärztliches Attest vor, wonach der 59-Jährige seit April 2014 unter einer Allergie gegen Hunde- und Katzenhaare leide. Das Attest sei auch bei der Taxizentrale hinterlegt, die dortigen Kollegen würden dem 59-Jährigen daher keine Fahrten mit Tieren vermitteln. Also wurde das Verfahren eingestellt. Auf Kosten der Staatskasse.

(wuk)
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