Düsseldorf "Dügida" plant schon wieder Demos

Düsseldorf · Die Anmelderin der islamfeindlichen Bewegung ist beim Verwaltungsgericht mit einer Feststellungsklage gegen den Oberbürgermister abgeblitzt. Die Kammer hält dessen "Licht aus"-Protest gegen "Dügida" gleichwohl für rechtswidrig.

 Anwalt Björn Clemens und Mandantin Melanie Dittmer scheiterten mit ihrer Feststellungsklage gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister.

Anwalt Björn Clemens und Mandantin Melanie Dittmer scheiterten mit ihrer Feststellungsklage gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister.

Foto: Anne Orthen

Sie tendiere dazu, ihre abgemeldeten Aufmärsche am Hauptbahnhof wieder aufzunehmen. Das teilte Rechtspopulistin Melanie Dittmer gestern im Verwaltungsgericht mit. Zu "80 Prozent" sei mit neuen Montagsmärschen ab Oktober oder November zu rechnen. Ob sie dann wieder als Versammlungsleiterin auftreten werde - was ihr von der Polizei nach verbalen Ausfällen während eines Marschs untersagt worden war - sei offen.

Gestern ging es im Verwaltungsgericht aber zunächst um einen alten Streit zwischen ihr und der Stadt, deren Namen sie für ihre islamfeindlichen Aufmärsche ("Dügida = Düsseldorfer gegen Islamisierung des Abendlands") nutzt. Der Oberbürgermeister hatte dagegen protestiert, indem er im Vorfeld des "Dügida"-Aufmarschs vom 12. Januar dazu aufrief, sich den Gegendemonstrationen anzuschließen. Und er hatte angekündigt, während der Kundgebung der Rechtsausleger die Beleuchtung an städtischen Gebäuden auszuschalten.

Das Gericht sollte nun, so Dittmers Klage, feststellen, dass dieses Verhalten des Oberbürgermeisters rechtswidrig gewesen ist. Doch nach zweieinhalbstündiger Verhandlung wies der Präsident des Verwaltungsgerichts als Vorsitzender der Ersten Kammer die Klage ab. Dittmer habe kein berechtigtes Interesse an einer solchen Klage, sagte Heusch.

Die Demo sei schließlich lange vorbei, und eine Wiederholungsgefahr bestehe schon deshalb nicht, weil Dittmer ja ihre Kundgebungen im April abgemeldet hatte. Es bestehe also kein "Feststellungsinteresse", so die Kammer, die zugleich aber feststellte: Der Aufruf des OB und das Ausschalten der Beleuchtung an jenem Januartag seien rechtswidrig gewesen.

Als OB hätte Thomas Geisel sich zwar für die im Grundgesetz verankerten Werte einsetzen, nicht aber derart Partei ergreifen dürfen, wie er es auf der städtischen Homepage getan hatte. Auch die Beleuchtung an Rathaus, Schloss- und Rheinturm auszuschalten, sei unzulässig gewesen, weil er das nur in seiner Eigenschaft als Amtsträger habe tun können. Der aber sei der Neutralität verpflichtet, und deshalb wäre die Kammer, hätte sie der Klage stattgegeben, auch bei der Entscheidung geblieben, die sie im Januar schon im Eilverfahren getroffen hatte (siehe Kasten).

Thomas Geisel: Infos zum Oberbürgermeister aus Düsseldorf
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"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf
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"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf

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Thomas Geisel begrüßte die Klageabweisung. "Die Causa Dügida" sei damit erledigt. Die "entscheidungsunerheblichen Äußerungen" des Gerichts betrachte er als "Privatmeinungen", die er nicht kommentieren wolle.

(RP)
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