Düsseldorf "Dügida"-Organisatorin setzt Demo-Weg vor Gericht durch

Düsseldorf · Im Internet lobte "Dügida"-Anmelderin Melanie Dittmer gestern das Düsseldorfer Verwaltungsgericht als "objektive Justiz". Denn das Gericht hatte zuvor ihrer Klage stattgegeben, mit der sich Dittmer gegen Auflagen der Polizei beim gestrigen sogenannten Abendspaziergang zur Wehr gesetzt hatte.

Fahrrad-Blockaden gegen "Dügida"-Demo
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Fahrrad-Blockaden gegen "Dügida"-Demo

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Foto: Schaller,Bernd

Bereits in der vergangenen Woche war die Polizei mit dem Versuch gescheitert, den Marschweg der Dittmer-Gruppe, die überwiegend aus Anhängern des extrem rechten Spektrums besteht, zu verkürzen. Doch während man sich vorige Woche zumindest einigen konnte, dass "Dügida" sich nicht von der Friedrich-Ebert-Straße vor dem Hauptbahnhof, sondern von der Bismarckstraße/Ecke Konrad-Adenauer-Platz aus in Bewegung setzt, hat Dittmer dieses Mal auch dagegen geklagt und durfte gestern mit richterlicher Genehmigung vom Hauptbahnhof aus losziehen.

Polizeipräsident Norbert Wesseler hatte mit den Auflagen erreichen wollen, dass die Belastung der Anwohner und des Straßenverkehrs reduziert wird. Durch die Entscheidung der Richter aber waren auch gestern Abend wieder etliche Rheinbahnlinien betroffen, die den Bahnhofsvorplatz nicht anfahren konnten. So staute sich der Verkehr auf Graf-Adolf-Straße und Berliner Allee schon im Berufsverkehr am späten Nachmittag. Da hatten "Dügida"-Gegner zum Protest aufgerufen. Sie sammelten sich nach einer Fahrrad-Demo zur Kundgebung an der Graf-Adolf-Straße.

Um beide Demonstrationen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass nicht einzelne gewaltbereite Teilnehmer aufeinandertreffen, war die Polizei mit mehr als 1000 Beamten im Einsatz. Dieser wurde durch die Verlängerung des Marschweges zum Graf-Adolf-Platz zusätzlich erschwert. Auch deshalb hatte die Polizei versucht, mit der Auflage zumindest den Aufstellungsort vor dem Hauptbahnhof zu verhindern. Das Präsidium verzichtete gestern auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster.

(sg)
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