Prozess vor dem Arbeitsgericht Düsseldorfer DRK verteidigt sich nach „Käsebrötchen-Kündigung“

Düsseldorf · Dass die Hauswirtschafterin Brötchen ohne Bezahlung gegessen haben soll, habe nur das Fass zum Überlaufen gebracht, sagt der Vorstand des Sozialverbandes in Düsseldorf. Der prüft nun einen Vergleichsvorschlag. Im Raum steht eine Zahlung von 30.000 Euro.

 Das DRK Seniorenzentrum Grafental an der Grafenberger Allee: Hier arbeitete die fristlos gekündigte Mitarbeiterin im Hauswirtschaftsbereich.

Das DRK Seniorenzentrum Grafental an der Grafenberger Allee: Hier arbeitete die fristlos gekündigte Mitarbeiterin im Hauswirtschaftsbereich.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin beschäftigt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auch nach einem Termin vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht, Kostenpflichtiger Inhalt der in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt hatte. Der Sozialverband hatte der Mitarbeiterin nach gut 16 Jahren gekündigt, weil sie sich seiner Einschätzung nach in jüngerer Vergangenheit eine Reihe von Unregelmäßigkeiten zuschulden hatte kommen lassen. Laut DRK soll die Frau unter anderem Brötchen aus dem Heimbestand genommen haben, ohne sie bezahlt beziehungsweise die dafür notwendigen Essensmarken erworben zu haben. Helmuth Mix, Anwalt der DRK-Mitarbeiterin, war gegen die fristlose Kündigung vorgegangen. „Sie hat Brötchen weder unterschlagen noch gestohlen“, sagt der Jurist. Das DRK muss jetzt darüber entscheiden, ob es im Rahmen eines vorgeschlagenen Vergleichs der Frau 30.000 Euro zahlt und sie bis zum 31. März weiterbeschäftigt. Die wichtigsten Fakten und Hintergründe im Überblick.

Was genau führte zur fristlosen Kündigung? Den Stein ins Rollen brachte ein Käsebrötchen aus dem Bestand des DRK-Seniorenzentrums Grafental. Das hatte die dort als Hauswirtschaftskraft beschäftigte Frau gegessen und erst später eine dafür vorgeschriebene Essensmarke eingelöst. In einem späteren Gespräch schilderte die Frau, sie habe solche Brötchen schon öfter aus dem Heim-Bestand genommen, dafür aber stets Essensmarken erworben. Doch daran hätten sich – so der Vorwurf des Arbeitgebers – Kolleginnen der Frau nicht erinnern können. „Dieser Vorgang hat das Fass nur zum Überlaufen gebracht, insgesamt hatte es acht Abmahnungen gegeben, bei denen es unter anderem um den Umgang mit dem Team sowie mit der vertraglich festgelegten Arbeitszeit gegangen war“, sagt Thomas Jeschkowski. Der Vize-Vorsitzende des Düsseldorfer DRK-Vorstands betont, „dass es sich eben nicht um das handelt, was Experten bisweilen eine Bagatell-Kündigung nennen“. Das DRK sei mit der Entscheidung, der Angestellten nach gut 16 Jahren zu kündigen, kein unnötiges Risiko eingegangen.

Was sind Bagatell-Kündigungen? Immer wieder müssen sich Gerichte mit fristlosen Kündigungen beschäftigen, bei denen es um vergleichsweise kleine Beträge geht. So erstritt eine Altenpflegerin, die in Süddeutschland ein paar übriggebliebene Maultaschen aus dem Heimbestand mit nach Hause genommen hatte und nach 17 Jahren fristlos gekündigt worden war, vor dem Freiburger Landesarbeitsgericht 25.000 Euro Abfindung. Bundesweit Schlagzeilen machte der Fall einer Berliner Supermarktkassiererin, die 2008 wegen zwei Pfandbons ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen worden war. Das Bundesarbeitsgericht hatte letztlich entschieden, dass eine Abmahnung gereicht hätte. Die lange Betriebszugehörigkeit sowie die Tatsache, dass es sich um eine untypische und einmalige Unterschlagung gehandelt habe, seien zu berücksichtigen.

Kann die Kündigung der Hauswirtschafterin dem DRK schaden? Möglicherweise ja. Denn Mitarbeiter für Pflegeheime sind zurzeit Mangelware und deshalb umworben. Ein als hart gedeutetes Vorgehen eines Arbeitgebers gegen langjährige Angestellte könnte dessen Attraktivität mindern. „Gerade weil wir ein Sozialverband sind, der sich dem menschlichen Umgang mit seinen Mitarbeitern verpflichtet fühlt und das auch im Alltag umsetzt, haben wir das Ganze genau abgewogen“, sagt Jeschkowski. Im konkreten Fall stelle sich aber sogar die Frage, „ob wir nicht schon eher hätten handeln müssen“. Hinzu komme aus DRK-Sicht, dass Diebstahl nunmal Diebstahl bleibe. Anwalt Mix widerspricht dieser Einschätzung. Einen Diebstahl habe es nicht gegeben und auch die genannten Abmahnungen im Vorfeld seien juristisch angreifbar. „Lehnt das DRK den Vergleich ab, muss unsere Mandantin weiterbeschäftigt werden.“

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