Amoklauf in Kanzleien Dreifach-Mord: Urteil soll am Dienstag gefällt werden

Düsseldorf · Im Prozess um den 48-jährigen Koch, der nach einer Mordserie in Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath sowie in einer Pizzeria in Goch drei Menschen getötet und vier Menschen lebensgefährlich verletzt hat, soll am heutigen Dienstag das Urteil gefällt werden. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

 Der 48-Jährige (versteckt hinter dem Ordner) gestand die Morde in den Anwaltskanzleien. Von einem Justizvollzugsbeamten (l) wurde er bewacht.

Der 48-Jährige (versteckt hinter dem Ordner) gestand die Morde in den Anwaltskanzleien. Von einem Justizvollzugsbeamten (l) wurde er bewacht.

Foto: wuk

Bei seiner Mordserie hat ein 48-jähriger Koch aus China im Februar Haftstrafen von insgesamt 83 Jahren plus dreimal lebenslange Freiheitsstrafe erwirkt. Das folgt aus dem heutigen Schlussplädoyer des Staatsanwalts vor dem Landgericht in Düsseldorf.

Im Ergebnis forderte der Ankläger für den Serientäter wegen dreifachen Mordes, vierfachen Mordversuchs und gefährlicher Brandstiftung eine lebenslange Haftstrafe. Zudem soll die "besondere Schwere der Schuld" des Angeklagten festgestellt werden, was eine Haftentlassung frühestens nach 18 Jahren denkbar macht. Das Urteil wird am Dienstagmittag erwartet. Als "absolut kaltblütig und zielgerichtet in seiner Zerstörungswut" beschrieb Staatsanwalt Christoph Kumpa den Koch bei dessen Rachefeldzug gegen angeblich erlittenes Unrecht.

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Weil er sich nach einer Ohrfeige gegen eine Kollegin nicht mit der Verurteilung zu 2700 Euro Strafe abfinden wollte, hatte der Angeklagte zunächst ein Düsseldorfer Anwaltsbüro beauftragt, dann eine Kanzlei in Erkrath. Von beiden fühlte er sich aber nicht ordentlich vertreten. Ende Februar war er daher mit zwei Pistolen, zwei Messern und einem Benzinkanister aufgebrochen, "um diejenigen zu zerstören, die vermeintlich sein Leben zerstört haben", umschrieb der Staatsanwalt das Motiv des Angeklagten. Der 48-Jährige hörte aufmerksam, doch ohne sichtliche Regung mit an, wie der Ankläger dann die drei Morde des Kochs, dessen vier Mordversuche, drei schwere Körperverletzungen und zwei Brandstiftungen in den Kanzleien akribisch aneinanderreihte.

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Foto: RP/Wulf Kannegiesser

Rechnerisch hätte sich damit eine Haftstrafe von 83 Jahren plus drei Mal lebenslange Haft für jeden Mord ergeben. Nach deutschem Recht wird die Gesamtstrafe für alle diese Taten "bei lebenslanger Haft bleiben", so Kumpa, der damit die höchstmögliche Strafe beantragt hat. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung, sonst nach 15 Jahren möglich, soll laut Staatsanwalt verhindert werden, indem das Gericht wegen der Vielzahl der Straftaten auf eine "besondere Schwere der Schuld" erkennt. Auch das hat Kumpa beantragt.

Das Geständnis des Angeklagten ließ der Staatsanwalt nur teilweise gelten: "Sie schieben alle Verantwortung ab und stellen sich nicht dem, was hier passiert ist", sprach er den Angeklagten direkt an. Das Urteil soll noch am heutigen Dienstagmittag verkündet werden.

(wuk)
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