Düsseldorf Drei Jahre nach Kantholz-Fall steht Termin für den Prozess

Düsseldorf · Ein 19-Jähriger soll nach einem Streit auf einen 44-Jährigen eingeschlagen und ihn getötet haben. Er hat sich auf Notwehr berufen.

Mehr als drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 44-Jährigen in Unterrath soll der so genannte Kantholz-Fall demnächst vor Gericht kommen. Wegen Totschlags will eine Jugendkammer des Landgerichts am 5. Januar 2017 die Hauptverhandlung gegen einen heute 19-Jährigen eröffnen. Dieser soll damals nach einem Disput mit dem 44-Jährigen aus einem Rheinbahn-Zug ein Kantholz mitgenommen und damit bei einer Auseinandersetzung nach dem Aussteigen an der Haltestelle "An der Piwipp" auf den angetrunkenen Kontrahenten eingeschlagen haben. Der Mann starb an den Folgen.

Massiv und mehrfach hatte seine Tochter als Nebenklägerin verlangt, dass der Prozess um den Tod ihres Vaters endlich beginnen solle. Jetzt hat das Landgericht fünf Prozesstage bis Ende Januar festgelegt.

Der Knackpunkt bei den Ermittlungen in diesem Todesfall war der Umstand, dass sich bisher keiner der übrigen Fahrgäste aus dem Rheinbahn-Zug als Zeuge zur Verfügung gestellt hat. So waren der Staatsanwaltschaft zunächst nur die Aussagen des jetzt Angeklagten und zwei seiner Begleiter geblieben. Auch die Freundin des 44-Jährigen saß zwar an jenem Tag im Oktober 2013 mit im Zug, konnte zur Aufklärung des Sachverhalts aber wenig beitragen. Die Jugendlichen beteuerten in ihren Aussagen, der 44-Jährige habe sich damals über ihre laute Musik im Waggon beschwert. Kurz vor dem Aussteigen habe der 19-Jährige dann ein zufällig im Zug liegendes Kantholz mitgenommen - angeblich, um sich bei einem möglichen Angriff damit verteidigen zu können. Ob es dann beim Aussteigen des Trios wieder zum Wortwechsel zwischen den Streitenden kam, ist nicht in allen Details geklärt. Sicher ist aber: Der 44-Jährige ist an der Haltestelle den jungen Männern nach draußen gefolgt. Dort soll er nach deren Aussage dann mit einem Gürtel auf den 19-Jährigen eingeprügelt haben.

Dieser habe sich "nur gewehrt" und mit dem Kantholz zugeschlagen. Da diese Aussage des 19-Jährigen von seinen Begleitern gestützt wurde, waren die Ermittler zunächst von Notwehr ausgegangen und hatten keine Handhabe gesehen, den jungen Mann anzuklagen und vor Gericht zu bringen.

Erst der Tochter des Getöteten gelang es über einen Anwalt, schließlich doch noch die Erhebung einer Totschlags-Anklage gegen den jungen Mann durchzusetzen - das war im Mai 2015 passiert. Danach hatte es bis zur Terminierung des Prozesses noch so lange gedauert, dass der Opfer-Anwalt zwischenzeitlich sogar eine Verzögerungsrüge erhoben hatte.

(RP)
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