Düsseldorf Fall Achenbach - Wieder ein Sieg für die Albrecht-Erben

Düsseldorf · Im Kunstkrieg zwischen der Familie des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht und dem Kunstberater Helge Achenbach, der den Verstorbenen um rund 20 Millionen Euro übervorteilt haben soll, haben die Essener einen weiteren Punkt gemacht:

 Der Vorsitzende Richter Joachim Matz wies die Klage von Dorothee Achenbach auf Herausgabe des Bildes am Freitag ab.

Der Vorsitzende Richter Joachim Matz wies die Klage von Dorothee Achenbach auf Herausgabe des Bildes am Freitag ab.

Foto: Andreas Endermann

Die "Hommage an Roman Opalka", ein Nagelbild von Günther Uecker, zuletzt im Privathaus der Achenbachs installiert, bleibt unter Arrest.

Das Düsseldorfer Landgericht hat in Person des Zivilrichters Joachim Matz entschieden, dass die Pfändung des Kunstwerks durch die Albrecht-Anwälte rechtens war. Die Ehefrau des Kunstberaters habe den Beweis nicht erbringen können, dass das Uecker-Werk ihr und nicht ihrem derzeit in Untersuchungshaft sitzenden Mann gehört.

Einige Terrakottaköpfe im Wert von circa 2500 Euro dagegen müssen die Anwälte wieder hergeben. Deren Pfändung sei unzulässig gewesen, weil sie eben nicht zum Privatvermögen des Kunstberaters zählen, der bei der Hochzeit mit Dorothee Achenbach Gütertrennung vereinbart hatte.

Das Uecker-Werk hatte Helge Achenbach nach eigener Aussage 2011 bei der Eröffnung einer Düsseldorfer Galerie entdeckt und spontan reserviert. Noch am selben Abend - so die Aussagen der Achenbachs - hat Dorothee Achenbach beschlossen, es zu erwerben, zum einen, weil sie sich in das Kunstwerk verliebt habe, zum anderen, um durch dessen Wert ihre Altersvorsorge abzusichern. Gekauft worden war das Werk allerdings von einer der Firmen Helge Achenbachs, die im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Betrugsaffäre insolvent geworden waren.

Erst anderthalb Jahre später hatte die Ehefrau dann dieser Firma die Kaufsumme weitgehend überwiesen, einen Teilbetrag hatte Helge Achenbach seine Frau gestundet. Dieses Geschäftsgebaren ließ das Gericht zweifeln.

Letztlich, so Matz in seiner Urteilsbegründung, sei er weder davon überzeugt, dass das Werk der Achenbach-Firma - und damit zur Insolvenzmasse - noch zum Privatvermögen der Ehefrau gehöre. Auch mehrere Zeugen, die Dorothee Achenbachs Version bestätigt hatten - darunter die Ehefrau des Künstlers, Christine Uecker, - hatten diese Zweifel nicht ausräumen können.

Die Albrecht-Anwälte hatten große Teile des Privatvermögens von Helge Achenbach pfänden lassen, um damit die Schadenersatzforderung ihrer Mandanten abzusichern. Die Kinder des verstorbenen Kunstsammlers Berthold Albrecht hatten Achenbach auf 20 Millionen Euro verklagt. Auch in diesem Fall hatte Richter Matz zu Albrechts Gunsten entschieden. Dagegen hatte Achenbach Berufung eingelegt, über die in zwei Wochen das Oberlandesgericht verhandeln wird.

Vom Essener Landgericht war der 63-Jährige im März wegen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil liegt zur Revision beim Bundesgerichtshof.

(sg)
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