Landgericht Doppelmord in Hassels: Angeklagter schweigt

Düsseldorf · Die angekündigte Stellungnahme eines 56-jährigen Bordellbetreibers vor dem Landgericht zum Doppelmord in Hassels blieb am Montag überraschend aus.

Doppelmord in Hassels ist aufgeklärt
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Laut Anklage soll der Mann aus Nordhessen im Juni 2010 für 3000 Euro einen drogensüchtigen Bekannten (23) angeheuert haben, um seinen Stiefvater (82) und seine Halbschwester (39) in deren Wohnung an der Altenbrückstraße wegen eines Erbstreits erschießen zu lassen. Der Todesschütze gab das in seinem eigenen Prozess zu und ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gestern setzte das Landgericht den Prozess gegen seinen mutmaßlichen Auftraggeber fort. Doch zur Anklage und Person will der 56-Jährige jetzt doch nichts sagen.

Diesmal hatte sich der Bordellbetreiber eine andere Papiertüte über den Kopf gestülpt, um das Gesicht vor Kameras im Gerichtssaal zu verbergen. Doch dies sollte gestern die einzige Neuerung in diesem Verfahren bleiben. Kaum hatten die Fotografen den Raum verlassen, nahm der Angeklagte den Blickschutz aus Papier wieder herunter — und schwieg weiter beharrlich. Statt eine Erklärung zur Anklage zu verlesen, was seine Anwälte versprochen hatten, forderten die Verteidiger jetzt eine Unterbrechung oder sogar den Abbruch des Prozesses.

Sie monieren nämlich, dass beide Staatsanwälte sowie zwei der Berufsrichter bereits am Prozess gegen den inzwischen abgeurteilten Todesschützen beteiligt waren, dass sie daher das Geständnis dieses 23-Jährigen genau kennen und auch die entscheidenden Aussagen von Zeugen. Daraus ergäbe sich für die genannten Prozessbeteiligten jetzt aber ein "Vorsprung" — und für die Verteidiger des Bordellbetreibers ein "Informationsdefizit". Ihren Antrag, deshalb jetzt den Vorsitzenden Richter aus dem früheren Prozess oder einen der Staatsanwälte als Zeugen zu vernehmen, lehnte das Schwurgericht jedoch ab. Von einer "unzulässigen Beschränkung der Verteidigung" könne keine Rede sein, so das Gericht. Daraufhin waren der Angeklagte und seine Anwälte aber nicht mehr bereit, zum Lebenslauf des 56-Jährige auszusagen oder die angekündigte Erklärung zum Vorwurf der Anstiftung zum Doppelmord von Hassels abzugeben.

Das Landgericht setzte die Verhandlung daher mit ersten Zeugenvernehmungen zu einem Randaspekt der Anklage fort. Der nächste Prozesstag ist der 13. Januar.

(jco)
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