Düsseldorf Diskriminierung im Job: Arbeitsrichter verhandeln

Düsseldorf · Klägerin will Entschädigung vom Ex-Arbeitgeber.

Weil eine Mitarbeiterin eines Instituts für Schönheitsbehandlungen vor die Wahl gestellt wurde, sich zwischen Berufsplanung und Familienplanung zu entscheiden, war die Heilpraktikerin wegen Diskriminierung vor das Arbeitsgericht gezogen. Dort waren ihr statt der geforderten 28 000 Euro als Entschädigung aber nur 10 000 Euro zugesprochen worden. Gegen diese Entscheidung zieht sie am Mittwoch (9.30 Uhr, Saal 107) per Berufung vor das Landesarbeitsgericht am Bertha-von-Suttner-Platz. Ihr Ex-Arbeitgeber will bei diesem Termin erreichen, dass die gesamte Klage der Frau abgewiesen wird.

Nebenbei war die selbstständige Heilpraktikerin 2011 mit 20 Wochenstunden für das verklagte Institut tätig, erhielt dort ein Grundgehalt plus Umsatzprovision. Als sie ihre Arbeitszeit dann auf 40 Wochenstunden verdoppeln wollte, kam das Institut nach ihrer Darstellung per E-Mail mit einer Gegenfrage: Da die Frau kurz vor der Heirat stehe, solle sie erklären, ob "eine Schwangerschaft 2012 möglich bzw. gewollt" sei. Begründet wurde die Frage mit "unternehmerischen Belangen". Man müsse ja wissen, ob mit der Frau zu planen sei oder nicht. Auch solle sie erklären, ob sie eine Schwangerschaft "für nächstes Jahr ausschließen" könne.

Doch statt einer Erhöhung ihrer Arbeitszeit bekam die Klägerin dann eine Abfuhr. Eine Neuausrichtung sei für sie nicht sinnvoll, "insbesondere auch deshalb nicht, weil wir in den kommenden zwölf Monaten mit einer Schwangerschaft bei Ihnen rechnen müssen", so die Firmenleitung. Das zeige "die Erfahrung in anderen Standorten", wonach die Firma an der Gleichung festhalte: "Heirat = Schwangerschaft".

Ende 2011 bekam die Klägerin dann die Kündigung, hilfsweise eine zweite Kündigung im März 2012. Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin tatsächlich schwanger. Inzwischen hat sie einen anderen Job, hat sich mit dem Schönheitsinstitut auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Weil sie den Umgang des Ex-Arbeitgebers aber für diskriminierend hält, sprach ihr das Arbeitsgericht immerhin eine Entschädigung von 10 000 Euro zu. In der Berufung fordert sie nun noch weitere 18 000 Euro, weil damals ihre Arbeitszeit wegen Diskriminierung nicht auf 40 Stunden erhöht worden war. Ihr Ex-Arbeitgeber geht im Berufungstermin gegen die gesamte Klage vor.

(wuk)
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