Kommentar Die richtige Entscheidung

Es kommt nicht oft vor, dass das Oberlandesgericht eine Anklageerhebung anordnet. In diesem besonderen Fall konnte es keinen anderen Weg geben. Nicht, weil der Schüler, der in jener Nacht zum Kantholz griff, ein Totschläger ist. Sondern auch, weil er es vielleicht nicht ist.

Die Entscheidung darüber muss ein Gericht treffen. Gerade in diesem Fall, der im Zusammenhang mit anderen, seinerzeit aufsehenerregenden Fällen von Jugendgewalt und Zivicourage diskutiert worden ist, ist das öffentliche Interesse groß. Die Ermittlungen einzustellen, ohne öffentliche Verhandlung im Zweifel für den jungen Mann zu entscheiden, hat zu viele Fragen offen gelassen. Dieser Verfahrensabschluss wurde weder dem Getöteten noch dem Schüler gerecht, der schließlich mit einem nie ausgeräumten Verdacht weiterleben muss. Ein Gerichtsurteil wird da Klarheit schaffen - selbst, wenn es zum selben Ergebnis käme wie der ermittelnde Staatsanwalt.

Apropos Zivilcourage: Keiner der mindestens sieben Tatzeugen hat sich je gemeldet. Auch sie sollten diese Entscheidung revidieren. Stefani Geilhausen

(RP)
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