Umwelt in Düsseldorf Die renaturierte Düssel bleibt für Kinder tabu

Düsseldorf · Die Verwaltung hält nichts von der Idee, Erlebnisbereiche in Ufernähe des Flusses zu errichten. Auch eine Förderung durch die Bezirksregierung sei dann in Gefahr.

Die Uferbereiche der renaturierten Düssel sind so angelegt, dass die Wasserfläche jederzeit erreichbar bleibt.

Die Uferbereiche der renaturierten Düssel sind so angelegt, dass die Wasserfläche jederzeit erreichbar bleibt.

Foto: Ingel/Marc Ingel

In der Bezirksvertretung 8 kam zuletzt die Frage auf, ob im Zuge der Düssel-Renaturierung nicht auch Erlebnisbereiche für Kinder Berücksichtigung finden könnten. Die Verwaltung hat sich die Zeit genommen, sich mit Thema intensiv auseinanderzusetzen.

So könne grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Kinder im Wasser der Düssel spielen, da die Uferbereiche im Regelfall so angelegt sind, dass die Wasserflächen zugänglich bleiben. Eine regelrechte Aufweitung des Gewässers bereits bei niedrigen Wasserständen führe jedoch zu ungewünschten Schlammablagerungen und behindere die Gewässerentwicklung. Eingriffe in den Bereich des eigentlichen Fließgewässers würden somit den Zielen des naturnahen Gewässerausbaus entgegen.

Die sich beidseitig anschließenden Uferstreifen seien ebenfalls für den Gewässerschutz von großer Bedeutung, sodass auch hier von derartigen Nutzungen abzuraten ist. Durch die Bebauungen entlang des Gewässers sei der mögliche Entwicklungskorridor bereits so stark eingeschränkt, dass dieser nicht weiter reduziert werden sollte. Durch die Anlage von „Planschbereichen“ würde die verkehrssicherungspflichtige Stadt eine gezielte Betretung der Uferstreifen und der Wasserwechselzone ermöglichen. Hierfür müsse eine weitergehende Gefährdungsabschätzung vorgenommen werden. Diese betreffe nicht nur die sichere Anlage von Zuwegungen und den Schutz vor schnellen Änderungen der Fließgeschwindigkeiten, sondern auch hygienische Fragestellungen. „Fließgewässer können durch oberhalb liegende Einleitstellen und Einschwemmungen von Oberflächen bei Regenwetter bakteriell belastet sein. Sie erfüllen daher in der Regel nicht die Vorgaben der Badegewässerrichtlinie“, stellt das Umweltamt klar. Eine gute Wasserqualität sei jedoch eine Grundvoraussetzung für Wassererlebnisbereiche.

Das positive Erleben von Natur an Gewässern wie der südlichen Düssel sei natürlich ein Ziel des naturnahen Gewässerausbaus. Hierzu gehöre auch die berücksichtigte Anlage von Fuß- und Radwegen in Gewässernähe. Von Wassererlebnisbereichen würden jedoch zu große negative Einflüsse auf die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Ziele des naturnahen Gewässerausbaus ausgehen, sie seien daher nicht Bestandteil der Planung. Die Stadt geht zudem davon aus, dass diese nicht unter die Projektförderung durch die Bezirksregierung fallen würden.

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