Nach Brand vor 15 Jahren Die Hauptschuld liegt beim Flughafen

Die Hauptschuld am verheerenden Flughafenbrand von 1996 lag eindeutig bei der Flughafen-GmbH. Also muss das Unternehmen jetzt 75 Prozent des damaligen Sachschadens in Millionenhöhe tragen. Zu diesem Urteil kam am Dienstag ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG).

Der Flughafen nach dem Brand von 1996
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Der Flughafen nach dem Brand von 1996

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Schon im Dezember hatten die Richter diese Entscheidung angedeutet. Bei dem Großfeuer, das durch Schweißarbeiten ausgelöst worden war, kamen im April 1996 insgesamt 17 Menschen zu Tode, 80 weitere wurden teils schwer verletzt. Die reinen Sachschäden von 33,8 Millionen Euro hatte zunächst eine Versicherung beglichen. Doch zwischen den Schweißern und dem Flughafen war bisher umstritten, wer von ihnen im Innenverhältnis die Hauptlast dieser Schäden übernehmen muss.

15 Jahre nach der Brandkatastrophe hat das OLG die Schuldverteilung jetzt zu Gunsten der Schweißerfirma korrigiert. Zwar hätten die Flughafen-GmbH und der Handwerksbetrieb "beide grob fahrlässig gehandelt". Aber der Beitrag des Flughafens zur Entstehung der Katastrophe sei größer gewesen. Also muss die Schweißerfirma nur ein Viertel der Schäden übernehmen. Das Landgericht hatte geurteilt, Handwerker und Flughafen müssten den Sachschaden je zur Hälfte tragen. Das OLG korrigierte: "Die Beiträge des Flughafens waren erheblich höher zu gewichten."

Kleber war brennbar

Rückblende: Bei Reparaturarbeiten an einer Dehnungsfuge waren im April 1996 so genannte Schweißperlen unbemerkt in eine Zwischendecke des Flughafengebäudes getropft. Dort waren entgegen der Bauvorschriften auf über 7000 Quadratmetern Kunststoffplatten aus beschichtetem Polystyrol verbaut waren. Dadurch entwickelte sich rasch ein Schwelbrand mit enormer Rauchentwicklung und verheerenden Folgen.

Der für die Beschichtung der Kunststoffplatten verwendete Kleber war nämlich brennbar. Also hatte der Flughafen baurechtswidrig brennbares Material eingesetzt. Schlimmer noch: "Trotz ihres überlegenen Wissens als Bauherrin" hatte die Flughafen-GmbH die beauftragte Schweißerfirma mit keinem Wort über diese Gefahren informiert, "insbesondere nicht über das Risiko einer Brandgefahr", so das OLG.

Soll heißen: Der Flughafen ließ die beauftragten Schweißerfirma ohne jede Vorwarnung mit offener Flamme direkt oberhalb leicht entzündlicher Stoffe hantieren. Den Schweißern hielt das OLG lediglich vor, dass sie "ohne hinreichende Untersuchungen und Sicherheitsvorkehrungen" gearbeitet hatten.

Eine Revision gegen das gestrige Urteil hat das OLG nicht zugelassen. "Dafür besteht kein Anlass", hieß es knapp. Doch gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.

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