Überwachung in Düsseldorf Die ganze Stadt auf Video

Düsseldorf · Während die Polizei auf der Bolkerstraße im kommenden Jahr eine fünfte Kamera installieren will, wird die Stadt schon längst gefilmt. Allein die Rheinbahn beobachtet mit mehr als 350 Kameras ihre Haltestellen und U-Bahnhöfe, und etliche Unternehmen sichern ihre Zufahrten per Video.

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Foto: dpa/Endermann

Bei der Fahndung nach den — bis heute nicht identifizierten — Mördern eines Wachmanns in einem Parkhaus an der Berliner Allee hat die Polizei auf Bilder zurückgegriffen, die sie selbst nicht machen darf: die mutmaßlichen Täter auf der Oststraße, an einem Reisebüro, auf dem Weg zur Graf-Adolf-Straße. Nach dem Doppelmord in Hassels werteten Kriminalisten stundenlange Videoaufzeichnungen aus, um den Fluchtweg der mutmaßlichen Täter nachzuvollziehen. Und die Bilder aus den Überwachungskameras im Kö-Center unterstützten die Fahnder bei der Klärung des Mordes an einem jungen Familienvater.

Längst wird Düsseldorf von einer nicht bekannten Zahl von Videokameras beobachtet. 40 gehören allein der Stadt, die mit zwölf Anlagen die Einrichtungen der Feuerwehr sichert. Kameras sind auch am Paul-Janes-Stadion, der Leichtathletik-Halle an der Arena und der Großmarkthalle installiert, die Klärwerke werden ebenso überwacht wie die Methadon-Ausgabe und — bislang einmalig — eine Schule am Rather Kreuzweg.

Die meisten der dort entstehenden Bilder werden 72 Stunden lang aufbewahrt, einige länger, andere — wie die von der Methadon-Ausgabestelle — überhaupt nicht, beantwortete Ordnungsdezernent Stefan Keller kürzlich eine Anfrage der Linken im Rat.

Auch die Rheinbahn überwacht ihr Eigentum, hat mehr als 350 Kameras an Haltestellen, in den U-Bahnhöfen und an Tunnel-Ein- und -Ausfahrten installiert, zudem sind Busse und Bahnen mit mehr als 213 Kameras ausgestattet. Die Deutsche Bahn überwacht S-Bahnhöfe und Hauptbahnhof, auch der Flughafen ist mit Kameras ausgerüstet. Der Weg eines Reisenden von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß bis in die Altstadt ließe sich anhand diverser Kameras wohl problemlos dokumentieren, schließlich sichern auch etliche Geschäftsleute und Banken ihre Eingänge per Kamera.

Zulässig wäre eine solche Dokumentation freilich nicht, dagegen spricht der Datenschutz. Nur wenn die Polizei einen konkreten Täter sucht, darf sie auch um solche Bilder bitten — oder sie auch per Gerichtsbeschluss einfordern. Bei einer konkreten Fahndung dürfen die Beamten auch auf die Aufzeichnungen der vier Polizeikameras an der Bolkerstraße zurückgreifen, die eigentlich nur dazu da sind, bei direkt beobachteten Taten eingreifen zu können, und die nun um eine fünfte ergänzt werden sollen. Nach dem brutalen Angriff auf Kellner Jorge G. auf dem Burgplatz konnten auf den Überwachungsbildern von der Bolkerstraße die mutmaßlichen Schläger auf dem Heimweg ausgemacht werden. Die Täter wurden gefasst, am Montag will das Landgericht ein Urteil sprechen.

Das Landespolizeigesetz in NRW gestattet die Videoüberwachung durch die Polizei nur dort, wo Kriminalitätsbrennpunkte existieren und Straftaten durch Intervention verhütet werden können. Landesweit wird das nur noch in Düsseldorf und Mönchengladbach praktiziert. In anderen Städten wurden die Modellversuche nach kurzer Zeit abgebrochen.

Während die Polizei für die Veröffentlichung solcher Bilder eine richterliche Genehmigung braucht, sind Privatleute und Unternehmer dazu nicht gezwungen. Erst vor wenigen Wochen stellte ein Juwelier das Video seiner Überwachungskamera, die einen bewaffneten Raubüberfall in seinem Geschäft gefilmt hatte, ins Internet.

Nur wenn er dabei die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt hat, könnte ihm dafür Ärger drohen. Privatpersonen und Unternehmer dürfen jeden öffentlich zugänglichen Bereich überwachen, für den sie Hausrecht haben — wie etwa Geschäftsräume.

(ila/jco)
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