Prozessauftakt gegen mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen Die "Düsseldorfer Zelle" schweigt

Düsseldorf · Wegen Vorbereitung eines Terroranschlags in Deutschland stehen seit Mittwoch vier mutmaßliche Islamisten der sogenannten Düsseldorfer Zelle vor Gericht. Zum Prozessauftakt legte die Bundesanwaltschaft den schweigenden Angeklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Planung eines "aufsehenerregenden Anschlags" zur Last. Einen Verteidiger-Antrag auf Einstellung des Verfahrens lehnte das Gericht am ersten Prozesstag ab.

Der Prozess gegen die Düsseldorfer Terrorzelle
14 Bilder

Der Prozess gegen die Düsseldorfer Terrorzelle

14 Bilder

Die Angeklagten kündigten an, dass sie sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern werden. Lediglich einer der Beschuldigten stellte in Aussicht, dass er zumindest Angaben zu seiner Person machen wird.

Vier mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen wird seit Mittwoch im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes (OLG) der Prozess gemacht. Die Männer im Alter zwischen 21 und 32 Jahren sollen im Auftrag der Al-Qaida-Führung einen großen Anschlag in Deutschland geplant haben.

Den Männern wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Zweck der Vereinigung sei es gewesen, "Mord und Totschlag zu begehen", wie die Bundesanwaltschaft in der Anklage erklärte.

Verteidiger fordern Einstellung des Verfahrens

Mit Verteidigeranträgen auf Einstellung des Verfahrens hat der Prozess begonnen. Die Anwälte der Terrorverdächtigen begründeten ihre Forderung am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit fehlender Akteneinsicht.

Die Verteidigung der mutmaßlichen Islamisten rügte zum Verfahrensbeginn im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts, dass ihnen Datenträger mit der Dokumentation von Ergebnisssen der Wohnraumüberwachung bei ihren Mandaten nicht vorlägen. Die Bundesanwaltschaft beantragte dagegen, den Einstellungsantrag zurückzuweisen. "Die Beweisstücke können jederzeit eingesehen werden", sagte Bundesanwalt Michael Bruns. Eine Entscheidung des Gerichts über den Einstellungsantrag wurde für den Nachmittag erwartet.

In der zu Prozessbeginn verlesenen Anklageschrift warf Bruns den Angeklagten vor, im Auftrag des Terrornetzwerks Al Qaida einen "öffentlichkeitswirksamen und aufsehenerregenden Anschlag" in Deutschland geplant zu haben. Die mutmaßlichen Islamisten hätten in der Bundesrepublik "Angst und Schrecken" verbreiten wollen. Laut Bundesanwaltschaft planten die zwischen 21 und 32 Jahre alten Männer, einen Sprengsatz in einer großen Menschenmenge zu zünden und eine zweite Bombe nach dem Eintreffen der Rettungskräfte hochgehen zu lassen.

Ein konkretes Ziel hatten die Angeklagten dem Bundesanwalt zufolge noch nicht ins Visier genommen. Allerdings habe sich der Marokkaner Abdeladim El-K. über Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und öffentlichen Gebäuden informiert. Die Zelle um El-K. war Ende April 2011 nach monatelangen Observationen ausgehoben worden. Der Bundesanwaltschaft zufolge arbeiteten die Männer zu diesem Zeitpunkt bereits mit verschiedenen Chemikalien am Bau eines Zünders.

Befehl zum Blutbad

Den Befehl zu einem Blutbad habe der 31-jährige El-K. während seiner Ausbildung in einem Terrorcamp im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von einem hochrangigen Al-Qaida-Mitglied erhalten, sagte Bruns. Dort sei er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und Zündvorrichtungen unterrichtet worden. Auch sei er in Verschlüsselungsprogramme der Terrorgruppe eingewiesen worden und habe Zugriff auf Anleitungen zum Bombenbau erhalten.

El-K. hatte in Bochum studiert und war für die Behörden bis zu seiner Rückkehr aus dem Terrorcamp im Mai 2010 ein unbeschriebenes Blatt. Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde auf ihn nach Hinweisen eines US-Geheimdienstes aufmerksam. Außerdem gab ein aus Deutschland stammender und ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereister Islamist dem Bundeskriminalamt im November 2010 Hinweise auf die Existenz der Düsseldorfer Zelle.

Neben El-K. müssen sich in dem Verfahren der 32-jährige Deutsch-Marokkaner Jamil S., der 21 Jahre alte Deutsch-Iraner Amid C. und der 28-jährige Deutsche Halil S. verantworten. Ihnen droht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. El-K., Jamil S. und C. wurden am 29. April 2011 in Düsseldorf und Bochum festgenommen, die Festnahme von Halil S. erfolgte am 8. Dezember 2011 in Bochum. Für das Verfahren beraumte der Staatsschutzsenat zunächst 30 Verhandlungstage bis Ende November an.

260 Aktenordner

Drei der Angeklagten waren im April vergangenen Jahres in Düsseldorf festgenommen worden, der vierte ging den Ermittlern im Dezember in Bochum ins Netz. Die Männer waren monatelang observiert worden. Der Stoff füllt 260 Aktenordner, die Anklageschrift umfasst mit Anhang mehr als 500 Seiten.

In einem Vorgespräch hatten die Verteidiger dem Gericht signalisiert, dass das Quartett zu den Vorwürfen zunächst schweigen wird. 30 Verhandlungstage bis Ende November sind für den Prozess angesetzt.

(dpa/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort