Gerichtsurteil "Der Wendler" darf seinen Namen behalten

Dinslaken/Düsseldorf/Velbert · Schlagerstar Michael Wendler aus Dinslaken darf auch weiterhin als "Der Wendler" auftreten. Das Landgericht Düsseldorf wies am Mittwoch die Klage des nebenberuflichen Sängers Frank Wendler (52) aus Velbert ab. Der hatte argumentiert, er habe die älteren Rechte auf den Namen.

Michael Wendler: Ein Leben für den Schlager
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Außerdem habe er seit 2008 die Markenrechte für "Der Wendler". Das Gericht entschied salomonisch: Michael Wendler darf auch in Zukunft als "Der Wendler" auftreten - Nebenjob-Sänger Frank Wendler auch.

Die Karriere von Michael Wendler ("Sie liebt den DJ") aus Dinslaken verlief wesentlich erfolgreicher. Außerdem legte sich der "König des Discofox", mit Geburtsnamen Skowronek, seinen Wendler als Künstlernamen zu. Der Gas-Händler Frank Wendler aus Velbert hingegen trägt den Namen seit seiner Geburt. Dennoch muss er nun seine Wortmarke "Der Wendler" löschen lassen (Az.: 2a O 317/11). Es sei denn, er zieht in die Berufung und hat dort Erfolg. Diesen Schritt behält sich sein Anwalt Christopher Posch ausdrücklich vor.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Zwist zweier Barden das Düsseldorfer Landgericht beschäftigt. Vor gut 25 Jahren hatte das Gericht zu befinden, wer der "wahre" Heino ist. Heinz Georg Kramm, bekannt als Heino, oder Heino-Parodie Norbert Hähnel, damals als "wahrer" Heino unterwegs mit den Toten Hosen. Seinerzeit siegte der Heino, dem die Volksmusikwelt zu Füßen lag. "Im geschäftlichen Verkehr", so die Begründung damals, habe sich dessen Name als Künstlername durchgesetzt - ein "wirtschaftlich nutzbarer Wert". Eine andere Person dürfe dies nicht ausbeuten.

Frank Wendler hadert derweil mit der Ansicht der Gerichts, dass beim "wahren" Wendler keine Verwechslungsgefahr bestehe. "Wenn es heißt "Der Wendler kommt" fangen die Probleme wieder an", argwöhnt er - "wenn kein Foto dabei ist".

Dass von zwei Schlagersängern mit demselben Nachnamen keine Verwechslungsgefahr ausgehen soll, keine "Zuordnungsverwirrung", wie die Richterin in schönstem Juristendeutsch ausführt, erschließt sich dem Laien wohl nicht sofort.

Überhaupt habe er das ja alles gar nicht gewollt, betont Frank Wendler nach der Urteilsverkündung vor Fernsehkameras. Schuld sei sein Namensvetter. "Er hat den ersten Stein geworfen, er hat angefangen." Der besagte "erste Stein" soll in Briefform eingetroffen sein - in Form eines Unterlassungsbegehrens, und das soll irgendwann 2009 versandt worden sein.

Frank Wendler solle es unterlassen, als Wendler aufzutreten und zu singen. "Damit ging die Sache los." Ihm seinen Geburtsnamen verbieten? So weit kommt es noch. Wo er doch in Velbert und Umgebung auch als Sänger schon wesentlich länger einen Namen hat - und zwar den Namen Wendler.

"Das stimmt nicht", hält Michael Wendlers Manager Markus Krampe dagegen. "Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn es irgendwo noch einen Wendler gibt. Wir sind froh, dass das Ganze vorbei ist und glücklich über die Entscheidung."

(dpa)
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