Analyse Der lange Weg zu mehr Starts am Airport

Düsseldorf · Der Flughafen will seine Kapazität erweitern und die zweite Startbahn flexibler nutzen. Die Fluglärmgegner haben ihren Widerstand angekündigt. Jetzt steht ein langwieriges Planfeststellungsverfahren an.

Die Zahl der in Düsseldorf abfliegenden und ankommenden Passagiere steigt seit Jahren. Im vergangenen Jahr wurde erstmals die Zahl von 20,8 Millionen Fluggästen gemessen, Tendenz steigend. Ein Problem des Airports ist, dass es zwar zwei Start- und Landebahnen gibt, eine davon darf aber nur zur Hälfte der Betriebszeit und auch nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bezirksregierung genutzt werden kann. Zu unflexibel sei diese Regelung. Daher hat der Aufsichtsrat des Airports beschlossen, eine neue Betriebsgenehmigung zu beantragen. Dorthin ist es ein langer Weg. Die wichtigsten Fragen Antworten zum weiteren Vorgehen.

Was geschieht in den nächsten Wochen?

An sechs Terminen im Oktober informiert der Flughafen in Lohausen, Büderich, Kaarst, Essen, Duisburg und Ratingen über die geplante Kapazitätserweiterung.

Wann beginnt das Verfahren zur Kapazitätserweiterung?

Start des offiziellen Verfahrens ist der Zeitpunkt, zu dem der Flughafen beim nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium einen "Antrag auf Planfeststellung" einreicht. Darunter versteht man ein besonderes Zulassungsverfahren für größere Infrastrukturprojekte, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Zurzeit ist geplant, den Antrag im Juni 2014 beim Ministerium einzureichen.

Was geschieht nach Antragseingang beim Ministerium?

Der Minister prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Dann gehen diese über die Bezirksregierung an Behörden, die dann eine Stellungnahme abgeben. Unter anderem werden die Einschätzungen der Naturschutzbehörde, von Wasserschutz und vor allem aller anliegenden Städte, Gemeinden und Kreise abgefragt. Die Ämter haben für ihre Stellungnahmen drei Monate Zeit.

Werden die Anwohner von der Behörde informiert?

Die Bezirksregierung muss die Anträge zusammen mit allen Plänen und Gutachten einen Monat lang zur Einsicht auslegen, in der Regel geschieht dies durch Veröffentlichungen im Bundesanzeiger oder in Tageszeitungen.

Können sich auch Privatpersonen am Verfahren beteiligen?

Grundsätzlich kann jeder, dessen Belange durch die Kapazitätserweiterung berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Auslegung schriftliche Einwendungen bei der Düsseldorfer Bezirksregierung einreichen. Das gilt auch für die Naturschutzverbände. Nach Ablauf der Frist sind keine Einwendungen mehr möglich.

Was passiert mit diesen Einwendungen?

Die Bezirksregierung schickt sie anonymisiert an den Flughafen, der dazu Stellung nehmen muss. Danach gibt es öffentliche Erörterungstermine. Mündlich müssen Mitarbeiter des Airports die Pläne erläutern. Alle Argumente werden von der Bezirksregierung gesammelt, um einen Überblick über die Interessenlage zu erhalten, eine Entscheidung wird aber nicht getroffen.

Wer trifft die Entscheidung?

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens gehen alle Unterlagen zurück zum Verkehrsministerium. Dort wird geprüft, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Dann fällt das Ministerium die Entscheidung zur Kapazitätserweiterung. Der Planfeststellungsbeschluss wird zwei Wochen lang ausgelegt.

Wie lange dauert das Planfeststellungsverfahren?

Dafür gibt es keine formalen Fristen. Das Planfeststellungsverfahren kann mehrere Monate oder auch mehrere Jahre dauern. Mehrere Jahre sind aber wahrscheinlich.

(RP)
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