Amtsgericht Düsseldorf Geldstrafe für dreisten Champagnerdieb

Die Flasche Champagner hätte ihn nur knapp 80 Euro gekostet. Der Diebstahl des Luxusgetränks kommt einen 28-Jährigen jetzt deutlich teurer zu stehen.

Der Diebstahl einer Champagnerflasche kommt einen 28-Jährigen aus Düsseldorf teuer zu stehen.
Foto: dpa/Jens Kalaene

Champagner zu trinken, ohne zu zahlen, gilt auch in Wien nicht als die feine Art. Die Quittung bekam jetzt ein 28-jähriger Düsseldorfer. Er soll laut Diebstahlsanklage kurz vor dem Jahreswechsel 2018 mit mehreren Begleitern eine Flasche Schampus aus dem Sektkühler am Weihnachtsstand eines Lokals genommen und ohne Bezahlung einfach geleert haben. Für die Flasche (Marktpreis knapp 80 Euro) 6000 Euro Strafe zu zahlen, sah er nicht ein und zog vors Amtsgericht.

Formell ging es um einen einfachen Diebstahl, aber der Angeklagte soll die dreiste Tat noch mit kernigen Sprüchen garniert haben. Als Wiener Polizisten damals seine Personalien feststellen wollten, hat der Düsseldorfer laut Anklage erklärt, es käme „ja eh’ nichts raus“, wenn er nicht zahlen würde. Er „kenne ja das ganze System“. Ob das wirklich so gesagt wurde, musste gestern im Amtsgerichtsprozess aber nicht mehr aufgeklärt werden. Zwar hatte die Richterin zwei Zeugen extra aus der österreichischen Hauptstadt anreisen lassen, um den Fall detailliert aufzuklären. Beide mussten aber nicht aussagen. Nach einem Rechtsgespräch erkannte der 28-Jährige den Vorwurf an, bat lediglich um eine mildere Strafe.

Die Richterin senkte die Sanktion für den Flaschen-Diebstahl zwar auf 2000 Euro, angepasst an die Einkünfte des Angeklagten. Doch zusätzlich muss der Champagner-Dieb nun die Prozesskosten tragen. Und dazu zählen neben Gerichts- und Anwaltsgebühren auch die Reisekosten der Zeugen aus Wien. In der Gesamtsumme liegt das jedenfalls weit über jenen 79,90 Euro, die damals für die Flasche Champagner fällig gewesen wären.

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