Düsseldorf Demente Autofahrerin nach Unfallflucht freigesprochen

Düsseldorf · An ihre Alzheimer-Diagnose konnte sich die 61-Jährige, gegen die gestern vor dem Landgericht Düsseldorf ein Prozess geführt wurde, nicht erinnern. Doch die Erkrankung war der Grund, warum ein bereits verhängtes Urteil aufgehoben und die Frau freigesprochen wurde.

Nachdem sie am Abend des 8. Januar 2014 am Mörsenbroicher Ei zwei rote Ampelsignale ignoriert hatte und ihr Skoda erst nach der Kollision mit drei Autos zum Stehen gekommen war, hatten deren unverletzt gebliebenen Fahrer die Polizei gerufen. Die stark alkoholisierte Frau wollte davonlaufen, wurde festgenommen und im August 2014 zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Dagegen hatte ihr Verteidiger Einspruch eingelegt.

Im Berufungsverfahren berichtete ein als Zeuge geladener Polizist, in welchem Zustand die Frau sich befand, als er und seine Kollegin am Unfallort eintrafen: "Sie ist auf der Straße hin- und hergelaufen, ebenso ihr Hund. Sie sagte auch, dass ihr Auto gar nicht beschädigt sei, obwohl sie direkt neben dem Totalschaden stand." All dies gehe laut Aussage des 27-Jährigen über das "normale Verhalten" bei starker Trunkenheit hinaus.

Zudem habe die verwirrte Frau angesichts der Polizei versucht, zu fliehen, wurde aber schon nach wenigen Metern von ihnen festgehalten. Als diese ihr Handschellen anlegen wollten, habe sie sich überraschend "fallengelassen" und sei mit dem Gesicht auf dem Asphalt aufgeschlagen. Ein herbeigerufener Rettungswagen versorgte die stark blutende Platzwunde und brachte die Frau, die zu einem Alkoholtest am Unfallort nicht in der Lage war, in eine Klinik. Dort haben die Ärzte einen Blutalkoholwert von 2,5 Promille festgestellt.

"Ich weiß nur noch, dass ich in einer Badewanne aufgewacht bin. Das Wasser war schon kalt", sagte die 61-Jährige. Wie sie nach Hause gekommen war, wo ihr Auto und ihr Hund waren, der noch am Abend von der Tierrettung in ein Tierheim gebracht wurde, habe sie sich nicht gefragt. Aufgrund dieser Schilderungen und des ärztlichen Gutachtens, dass der Frau alzheimerbedingte "Aussetzer" bescheinigt, sei sie laut Verteidiger, Staatsanwalt und Richterin möglicherweise nicht nur während des Unfalls schuldunfähig gewesen, sondern schon als sie sich betrank. Ihren Führerschein darf sie in einem Jahr neu machen. "Das ist aber nicht zu empfehlen", sagte die Richterin.

(bur)
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