"Kantholz-Fall" Das lange Warten auf einen Gerichtstermin

Düsseldorf · Nach dem "Kantholz-Fall" von 2013 gibt es immer noch kein Datum für eine Verhandlung. Das ist kein Einzelfall, sagen Experten.

 Das wichtigste Beweisstück im "Kantholz-Prozess": Mit diesem Stück Holz hat der Täter auf den 44-Jährigen eingeschlagen.

Das wichtigste Beweisstück im "Kantholz-Prozess": Mit diesem Stück Holz hat der Täter auf den 44-Jährigen eingeschlagen.

Foto: Andreas Bretz

Mehr als zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 44-Jährigen, der an einer Bahnhaltestelle mit drei Jugendlichen Streit bekommen hatte und mit einem Kantholz getötet wurde, wartet dessen Familie immer noch auf einen Prozesstermin. Da keiner der Jugendlichen in Haft ist, kann das Landgericht nicht mal andeuten, wann über den "Kantholz-Fall" verhandelt wird. "Enttäuschend" ist noch der harmloseste Begriff, der dem Anwalt des Opfers, Wolfgang Steffen, dazu einfällt. Für die Hinterbliebenen will er sogar Verfassungsbeschwerde einreichen, um die Justiz auf Trab zu bringen.

Klagen über lange, manche sagen "unzumutbare" Laufzeiten bei der Justiz häufen sich. Auch nach einem Polizeieinsatz mit einem C-Rohr der Feuerwehr gegen angebliche Ruhestörer liegt nach mehr als 18 Monaten noch keine Anklage vor. Die Ursachen sind aber nicht eindeutig.

"Die Justiz schafft es nicht, Fälle wie das Tötungsdelikt im 'Kantholz-Fall' vor Gericht zu bringen. Aber das darf der Bürger verlangen", schimpft Opfer-Anwalt Steffen. Er kennt sich aus, denn er hat am Oberlandesgericht (OLG) bis zum Pensionsalter selbst jahrelang gewichtige Strafprozesse geleitet. Dass die Angehörigen des "Kantholz-Opfers" nun "ungehalten und enttäuscht sind, weil sie Gerechtigkeit erwarten oder zumindest, dass die Justiz ein solches Verfahren in angemessener Zeit verhandelt", kann er verstehen.

Weil sich die Jugendlichen aber auf Notwehr berufen haben und andere Zeugen aus der Straßenbahn nichts gesehen haben wollen oder sich gar nicht erst gemeldet hatten, musste Steffen als Opfer-Anwalt sogar die Erhebung einer Anklage gegen den Hauptverdächtigen erst erzwingen. Das gelang. Jetzt aber schiebt die Justiz den Prozesstermin weiter vor sich her. Zur Begründung heißt es, dass Fälle bevorzugt behandelt werden müssen, bei denen Tatverdächtige in Haft sitzen. Zumal das OLG dabei stets auf die strikte Einhaltung der Sechs-Monats-Frist achtet: U-Häftlinge, deren Prozess nach sechs Monaten noch nicht begonnen hat, haben gute Chancen, freizukommen. Die Blöße, dass also womöglich Mordverdächtige entlassen werden müssen, will sich niemand geben.

"Aber auch Nicht-Haftsachen unterliegen dem Beschleunigungsgebot", betont der Strafverteidiger Rüdiger Deckers. Er vermutet, die Justiz sei personell zu schwach besetzt, um bei hohem Prozessaufkommen zeitnah reagieren zu können. Nach Schätzung von Rechtsanwalt Henrik Momberger "fehlen bundesweit sogar mindestens 2000 Richter und Staatsanwälte plus zugehörige Verwaltungskräfte", damit die Justiz noch hinterherkommt.

Darstellungen, die das Landgericht so nicht gelten lässt. Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve betont: "Wir verstehen es als Privileg unseres Rechtssystems, jeden Sachverhalt genau zu überprüfen - und das ist natürlich mit einem Zeitfaktor verbunden!" Dabei hatte das Amtsgericht vor einem Jahr das "Beschleunigte Verfahren" gestartet, um in bestimmten Fällen zwischen Straftat und Urteil nur noch wenige Tage vergehen zu lassen. Inzwischen gilt das als Standard. Andere Strafrichter sind gar dazu übergegangen, aus dem Arbeits- und Zivilrecht das Modell des "frühen ersten Termins" zu kopieren: Ohne Ladung von Zeugen oder Gutachtern wird rasch ein Termin anberaumt.

Lässt sich der Fall dann aber nicht direkt klären, weil der Verdächtige womöglich leugnet, rutscht der Prozess wieder um Monate nach hinten. Das möge für die Statistik der Justiz formell und kosmetisch hilfreich sein, so Strafrechtler Deckers, aber im Umkehrschluss würde das für Verdächtige bedeuten, die nicht alles zugeben: "Wer sich querstellt, muss halt warten." Welche inneren Belastungen damit für die Opfer von Straftaten, aber genauso für Tatverdächtige, verbunden sind, dazu gibt es keine aktuellen Erhebungen.

Rechtsanwalt Joachim Müller gibt zu, dass eine überlange Verfahrensdauer "prozessual von den Verteidigern gerne genutzt wird". Er betont, dass sich die Verfahrensdauer "in den vergangenen zehn Jahren geändert hat - und zwar zugunsten der Verteidigung und der Angeklagten". Denn laut Europäischem Gerichtshof und Bundesgerichtshof muss eine überlange Verfahrensdauer "zwingend zu erheblichen Strafabschlägen" für die Angeklagten führen. Womit der gesetzliche Strafanspruch nur noch teilweise erfüllt werden kann", so Müller weiter. Ganz abgesehen davon, dass Zeugen sich nach Jahren immer schlechter erinnern können.

Das erlebt Müller derzeit auch als Vertreter von rund 20 Party-Besuchern, deren Domizil im August 2013 wegen angeblicher Ruhestörung von Polizisten nachts und mit einem C-Rohr der Feuerwehr geflutet wurde. Zudem gab es einem Pfefferspray-Angriff auf die wehrlosen Party-Gäste. Seit Müller im August 2014 deswegen Anzeige gegen die eingesetzten Beamten erstattet hat, wurden bisher annähernd 100 Befragungen durchgeführt. Mit einem Prozess rechnet Rechtsanwalt Müller "frühestens in einem Jahr".

Der zuständige Oberstaatsanwalt Andreas Stüve hält Kritik am Ermittlungstempo für deplatziert: "Allen Tatvorwürfen von damals muss nachgegangen werden. Und das dauert einfach."

(RP)
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