Serie Düsseldorfer Geschichte(n) Das Gold der alten Dame

Düsseldorf · Sie ist 89 Jahre alt. Ihren Mann und ihre Tochter hat sie durch ein Gewaltverbrechen verloren. Sie ist krank und pflegebedürftig, und sie ist bitterarm. Der Mann, der dafür verantwortlich sein soll, ist ihr einziger Sohn.

 Schwägerin Simona pflegt die an Demenz leidende, hoch verschuldete Eleonore S. Der Gerichtsvollzieher ist ständiger Gast in ihrer Wohnung.

Schwägerin Simona pflegt die an Demenz leidende, hoch verschuldete Eleonore S. Der Gerichtsvollzieher ist ständiger Gast in ihrer Wohnung.

Foto: Endermann, Andreas

Am 17. Juni 2010 läutete am frühen Morgen ein Fremder an der Tür der Mietwohnung an der Altenbrückstraße in Hassels. Eleonore S., damals 81 Jahre alt, öffnete und wurde von dem Mann ins Badezimmer gestoßen und eingesperrt. Dann drang der Mann in die Küche, wo Mara und Helmut S. beim Frühstück saßen. Mit vorgehaltener Waffe zwang er Vater und Tochter ins Schlafzimmer, zwang sie, sich gegenseitig zu fesseln. Dann schoss er auf die damals 39 Jahre alte Yogalehrerin Mara , lud nach, und tötete mit dem zweiten Schuss den 82-jähigen Helmut.

Eleonore S. wird in eine sichere Wohnung gebracht. Zwei Kripobeamte sind die einzigen, die wissen, wo sie ist. Nicht einmal Detlef W., ihr Sohn aus erster Ehe, darf Kontakt zu ihr aufnehmen. Offiziell geht es darum, die einzig Überlebende der Bluttat vor dem Mörder zu schützen. Dabei ist den Ermittlern der MK Altenbrück längst klar: Eleonore S. hat nicht zufällig überlebt. Sie wurde verschont, weil der Sohn hinter den Morden an Halbschwester und Stiefvater steckte.

Erst im Februar 2011, sieben Monate nach der Tat, die ein Richter später als "Hinrichtung" bezeichnen wird, hat die Mordkommission Beweise für ihre Theorie. Ein Spezialeinsatzkommando nimmt Detlef W. im osthessischen Burghaun fest, wo er in einem Haus seiner Mutter ein Bordell betreibt. Der Mann hat hohe Schulden. Als die Familie von seinem Geschäft erfährt, droht sie mit Enterbung. Auch ein Darlehen fordern Helmut und Mara S. zurück. Die Mutter, die ihn stets verteidigt hatte, habe W. dann zu sich holen wollen - auch, um Zugriff auf ihr beträchtliches Vermögen haben.

Im Prozess räumt W. ein, dass er seine Mutter bei sich haben wollte. Aber er behauptet, dass er einen 23-jährigen drogensüchtigen Hilfsarbeiter dafür bezahlt hat, einen Raubüberfall vorzutäuschen, damit die Familie zu ihm nach Hessen zieht. "Ich wollte mit meinen Eltern noch ein paar schöne Jahre verbringen." Weil "der Junkie" die Nerven verloren habe, ist demnach Detlef W. nun Vollwaise und sieht sich selbst als Opfer.

Der Prozess gegen W. hat im September 2011 begonnen, unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Mannshohe, schussfeste Glasscheiben vor dem Zuschauerraum, fünf Wachtmeister flankierten den Angeklagten. Die wenigsten ahnen, dass das nicht nur damit zu tun hat, dass bei seiner Verhaftung mehrere Schusswaffen gefunden wurden und dass er als Rotlichtboss gilt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein neues Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Mit seiner Lebensgefährtin soll er eine Straftat verabredet haben: Die Ermordung des Kripo-Mannes, der ihn hinter Gitter brachte. Und des Staatsanwalts, der ihm im Gericht gegenübersitzt.

Polizist und Staatsanwalt werden ab sofort geschützt. Beide ziehen um. W.s Lebensgefährtin war früher selbst Beamtin bei der hessischen Bundespolizei. Sie hat noch immer Kontakte zu alten Kollegen, die sie nutzt, um sich und ihn über die Ermittlungen zu informieren. In den Briefen des Paares ist viel von Autos die Rede. Das sei, verrät W. einem Mitgefangenen, ein Code, mit dem er den "Startknopf" drücken könne.

Nach einem Jahr werden die Ermittlungen eingestellt. Eine konkrete Gefährdung hat sich nicht beweisen lassen. Und spätestens mit der Verurteilung von Detlef W. zu lebenslanger Haft scheint die Gefahr gebannt und die Ankündigungen gegenüber dem Mitgefangenen bloß Prahlerei. Eleonore S. glaubt auch nach dem Urteil an die Unschuld ihres Sohnes. Und wenn er sie um Hilfe bittet, steht sie bereit. Einen Monat nach dem Urteil bittet sie ihre Schwägerin, ihm 25.000 Euro zukommen zu lassen. Die Schwägerin lehnt ab.

Der Mietwohnung an der Altenbrückstraße verrät nichts über den Wohlstand ihrer Bewohner. Mara und Eleonore S. haben ein Vermögen geerbt. Mara legte ihres in Aktien an, ihre Mutter kaufte Gold. Edelmetall im Wert von mehr als 150.000 Euro liegt im Schrank. Erst nach den Morden erfahren die Nachbarn aus den Medien, dass die Familie des pensionierten Regierungsdirektors Helmut S. vermögend ist. Nach ihrer Heimkehr in die Wohnung, in der ihr Mann und Kind ermordet wurden, listet Eleonore S. 2010 das Vermögen auf. Die beiden Kinder aus Helmut S.' früherer Ehe zweifeln das Ergebnis an. Sie verklagen Eleonore S., die vergessen hatte, das Darlehen an Detlef aufzulisten. Der Erbstreit wird beigelegt, die Kinder erhalten je 65.000 Euro. Was Eleonores Anwältin nicht ahnt: Zu dieser Zeit ist ihre Mandantin bereits nahezu mittellos.

Erst Jahre später rekonstruiert Brigitte Lasota die Finanzen ihrer inzwischen an Demenz erkrankten Mandantin. Ende 2010 hatte die Seniorin begonnen, alle Konten zusammenzuführen und Gold im Wert von 86.000 Euro verkauft. Da waren 260.000 Euro auf ihrem Konto, kurz danach hob sie 200.000 Euro in bar ab. Innerhalb der nächsten zwölf Monate gingen 482.000 Euro auf dem Konto ein - bei 120 Barauszahlungen wurden 464.000 Euro wieder abgeholt. Auch 2012 ließ sich Eleonore S. 104 Mal größere Summen auszahlen. Sie lebte allein, niemand hinterfragte den Grund für den hohen Bargeldbedarf. Nur ihre Schwägerin sah beim Bettenmachen einmal etliche Geldscheine, die in der Matratze steckten.

Im Oktober 2012 addieren sich die Barauszahlungen auf 656.000 Euro. Kurz zuvor hat der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag von Detlef W. verworfen. Seine Verurteilung zu lebenslanger Haft ist damit rechtskräftig. Für Anwältin Lasota zwei Ereignisse, die in Verbindung stehen. Denn nun endeten die erheblichen Barauszahlungen. Die nächsten Abhebungen bewegen sich mit 300 und 1200 Euro. Allerdings ist auch nicht mehr viel zum Abheben da. Eleonore S. hat ihr Konto mit 40.000 Euro überzogen, kann nicht ihre Miete zahlen.Im Herbst 2013 zieht sie zur ihrer Schwägerin. Als ihre Wohnung aufgelöst wird, steckt in der Matratze kein Geld mehr.

Im April 2013 räumt ein Bahn-Angestellter im Kölner Hauptbahnhof ein Schließfach wegen Überschreitung der Lagerzeit aus. Am 17. April 2013 waren dort ein Rucksack, eine Kulturtasche und eine Männerhandtasche deponiert worden. Im Rucksack stecken zwei mit braunem Klebeband verpackte Päckchen. Kuturbeutel und Handtasche sind mit 50-, 100- und 200-Euroscheinen gefüllt. Der Mitarbeiter schaltet die Polizei ein. Die zählt das Geld (123.500 Euro) und findet in den Päckchen 82 Goldbarren à 100 Gramm. Eine Rechnung aus einem Fahrradladen samt Fahrradpass führt die Ermittler zu dem Mann, der das Schließfach gemietet hat.

Pjotr M. (Name geändert), 40 Jahre alt, vorbestraft, arbeits- und zeitweise obdachlos. Das Mountainbike hat er für 1316 Euro gekauft und bar bezahlt.Und er hat seinen Eltern, die wie er von Hartz IV leben, eine Eigentumswohnung gekauft - im November 2012. Auch die hat er bar bezahlt. Als die Polizei ihn befragt, macht unterschiedliche Angaben zu dem Geld im Schließfach. Und verzichtet auf das sichergestellte Geld. Gegen ihn wird wegen Sozialbetrug ermittelt.

Die Kölner Polizei versucht unterdessen, die Herkunft des Goldschatzes im Schließfach zu klären. Aus einem Fernsehbericht erfährt Brigitte Lasota davon und wird hellhörig. Sie stellt Nachforschungen an. Und fragt erstmals Eleonore S. nach dem Verbleib ihres Geldes. "Detlef hat angerufen und gesagt, dass er Geld braucht. Das hat dann ein junger Mann abgeholt", sagt die Seniorin, und wiederholt diese Aussage vor Polizeibeamten. Zu den Einzelheiten der Übergabe kann sie aufgrund ihres Gesundheitszustands nichts mehr sagen.

Lasota addiert die Ausgaben des Sozialhilfeempfängers L. für Fahrrad, Auto und Wohnung zu den Funden im Schließfach und kommt auf 636.561 Euro. Das ist - zieht man einen Betrag ab, den die Seniorin zum Leben brauchte - fast die Summe, die bis Herbst 2012 von Eleonore S.' Konto verschwunden ist. Seit die alte Dame von dem Fund gehört hat, fragt sie Schwägerin und Anwältin regelmäßig nach dem Geld. Für sie ist klar: Sie hat es einem jungen Mann für ihren Sohn gegeben, der es offensichtlich nicht erhalten hat. Und erwartet es nun zurück.

Die Polizei in Köln ermittelt. Und auch in Düsseldorf werden Ermittlungen wieder aufgenommen, die 2012 mit W.s Verurteilung eingestellt worden waren. Denn: Pjotr M. saß im März 2011 zwei Wochen in Köln-Ossendorf. Zur selben Zeit wie Detlef W., der später wegen seiner Herzerkrankung ins Justizkrankenhaus Fröndenberg verlegt wurde. "Ich gehe davon aus, dass die beiden sich kannten", sagt Anwältin Lasota. "Das wären zu viele Zufälle." Und nun fragt sich auch die Polizei, wieder, ob Detlef W. womöglich doch konkretere Rachepläne hatte. Ließ er Pjotr M. Eleonores Vermögen abholen? Waren die Eigentumswohnung, ein Auto und das Fahrrad dessen Lohn dafür? Und war der Rest, den M. im Schließfach deponierte, dafür gedacht, einen Gefängnisausbruch für W. zu organisieren und einen Killer anzuheuern, der den verhassten Kommissar und den Staatsanwalt tötet?

In Düsseldorf kommen die Ermittler zu dem Schluss, dass das nicht so ist. Die Überschneidungen der Haftzeit müssten nicht bedeuten, dass sich die Inhaftierten auch begegnet sind, sagt Staatsanwalt Christoph Kumpa. Und woher sollte das Gold aus dem Schließfach stammen, wenn Eleonore S. ihres verkauft hat? "Das ist unlogisch", sagt Kumpa.Wenn der Schließfach-Fund nicht Eleonore S. gehört, kann er auch nicht für etwaige Rachepläne von Detlef W. gedacht gewesen sein.

Den aber hat niemand zu dem Verdacht befragt. Auch ein Bekannter von Pjotr M., der in Düsseldorf lebt, ist nicht gehört worden. Nur acht der 82 Goldbarren wurden untersucht. Eleonore S., deren Vorliebe für Gold bekannt ist, könnte sie von den großen Bargeldmengen gekauft haben. Auch dieser Einwand der Anwältin wird nicht überprüft. Sie glaubt, dass das Interesse an einer Aufklärung nicht sehr groß ist. Wenn sie nicht selbst nachweisen kann, dass das Vermögen aus dem Schließfach ihrer Mandantin gehört, fällt es der Staatskasse zu. Oder der Deutschen Bahn, die auch schon Ansprüche erhoben hat.

Eleonore S. ist 89 Jahre alt und krank. Ihre Medikamente kosten 3000 Euro im Monat, die ihre Schwägerin vorschießt, bis die Krankenversicherung zahlt. Dabei hat sie selbst nicht viel. Der Gerichtsvollzieher ist Dauergast bei ihnen. "Nach allem, was meine Schwägerin durchgemacht hat", sagt sie: "Das hat sie nicht verdient."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort