Ersatzschule in Düsseldorf Das Berufskolleg Rhein-Ruhr stellt den Schulbetrieb ein

Düsseldorf · Alleine am Standort Düsseldorf sind von der Schließung 21 Lehrer und 260 Schüler betroffen. Die Bezirksregierung als Schulaufsicht war nicht mehr davon zu überzeugen, dass der Träger seinen Anteil an den Kosten für den Betrieb der Schule aufwenden kann.

 Zum Monatsende muss das Kolleg mit Standorten in Düsseldorf und Essen seinen Schulbetrieb einstellen.

Zum Monatsende muss das Kolleg mit Standorten in Düsseldorf und Essen seinen Schulbetrieb einstellen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Enttäuscht reagieren Schüler und Lehrer des Berufskollegs Rhein-Ruhr an der Ackerstraße auf die Schließung des Schulbetriebs zum 30. November. Bereits im September hatte die von einer gemeinnützigen GmbH getragene Ersatzschule, die einen weiteren Standort in Essen betreibt, beim Amtsgericht Düsseldorf einen Sanierungsantrag in Eigenverwaltung gestellt. Grund war, dass der Träger der Schule den von ihm zu erbringenden Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten nicht mehr aufbringen konnte. Der Schulbetrieb war aber zunächst weitergegangen. Doch nun hat die Bezirksregierung – sie übernimmt bei der Ersatzschule rund 87 Prozent der Kosten – ihre Zahlungen eingestellt. Nach Einschätzung der Anwälte und Berater des Schulträgers, der „Rhein Ruhr Ersatzschulen gemeinnützige GmbH“, hatte die Bezirksregierung Bedingungen – darunter langfristige Garantien und Sicherheiten – gestellt, die nicht erfüllbar waren. Die Bezirksregierung teilte mit, der Träger habe nicht nachgewiesen, dass er seinen Anteil an den Kosten des Schulbetriebs tatsächlich aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Deshalb habe man die Genehmigung aufheben müssen.

Allein in Düsseldorf sind 21 Lehrer sowie rund 260 Schüler betroffen, in Essen sind es 17 Lehrer und 170 Schüler. Das Kolleg besuchen vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, die bei der Erlangung ihrer Schulabschlüsse eine besondere Förderung brauchen. Sie sollen dort möglichst so nachhaltig gestärkt werden, dass eine langfristige berufliche Integration durch Ausbildung oder durch die Aufnahme einer Berufstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich ist.

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