Krankheitsfälle Stadt Düsseldorf sieht wegen Coronavirus derzeit keinen Grund zur Beunruhigung

Düsseldorf · In der Uniklinik werden derzeit zwei Personen behandelt, die an dem Virus erkrankt sind. Da sie nicht aus Düsseldorf stammen, sieht die Stadt aktuell keine besonderen Erfordernisse. Sie weist aber auf einige allgemeine Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes hin.

Coronavirus in Düsseldorf: Stadt sieht derzeit keinen Grund zur Beunruhigung
Foto: dpa/Guido Kirchner

Die Stadtverwaltung sieht angesichts der beiden Patienten mit Coronavirus in der Uniklinik bislang nach eigenen Angaben keinen Grund zur Beunruhigung. Sie verweist darauf, dass das Ehepaar nicht aus Düsseldorf stammt, sondern aus dem Kreis Heinsberg hierher verlegt wurde. Entsprechend seien „derzeit keine weiteren Maßnahmen seitens der Düsseldorfer Behörden erforderlich“. Dennoch wies die Verwaltung auf einige allgemeine Verhaltensregeln hin.

So solle man vorbeugend die „allgemeinen Regeln der Hustenhygiene“ beachten, also in die Armbeuge niesen oder husten beziehungsweise Einmal-Taschentücher benutzen. Zudem wird dazu geraten, die Hände mit Wasser und Seife zu waschen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Handlungsempfehlungen zum Coronavirus herausgegeben, die auch das Düsseldorfer Gesundheitsamt und die Düsseldorfer Kliniken beachten. Demnach werde ein Patient zunächst untersucht, um die Art seiner Erkrankung festzustellen, erklärte die Stadt. Bei Zeichen einer Atemwegsinfektion wird zunächst die übliche Diagnostik, wie zum Beispiel ein Schnelltest auf Influenza (Grippe) und andere Erreger vorgenommen. „Es wird geprüft, ob es sich tatsächlich um einen Verdachtsfall handelt, bei dem dann die weitere spezielle Diagnostik angewendet würde, mit dem das neuartige Virus identifiziert werden kann“, hieß es dazu weiter.

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Foto: dpa/Arne Dedert

Nach den Vorgaben des RKI liege ein Verdachtsfall in zwei Fällen vor. Erstens: wenn ein Patient Allgemeinsymptome oder akute die Atmung betreffende Symptome jeder Schwere und innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Fall des Coronavirus hatte. Oder zweitens bei Menschen mit akuten die Atmung betreffenden Symptomen jeder Schwere mit oder ohne Fieber, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

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