Bis zu 25.000 Euro Bußgeld Düsseldorf erlässt Maskenpflicht für nahezu das gesamte Stadtgebiet

Düsseldorf · Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet. Ausnahmen gibt es lediglich für Grünanlagen und andere nicht bebaute Gegenden. Die Lokalpolitik begrüßt den Schritt.

Eine Kontrolle der Maskenpflicht auf der Schadowstraße. Nun gilt sie für nahezu das gesamte Stadtgebiet.

Eine Kontrolle der Maskenpflicht auf der Schadowstraße. Nun gilt sie für nahezu das gesamte Stadtgebiet.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

In Düsseldorf gilt wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen ab Mittwoch nahezu im gesamten Stadtgebiet eine Maskenpflicht. Dies hat die Stadtverwaltung am Dienstagabend bekanntgegeben. Ausnahmen gelten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünanlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Rad- und Autofahrer sind ausgenommen.

Hintergrund ist, dass die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Düsseldorf massiv gestiegen ist. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat die Grenze von 200 überschritten. Der Wert gibt die Zahl von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an und gilt als wichtigster Indikator für die Ausbreitung des Virus.

Die Behörden sind auch deshalb besorgt, weil sich Infektionsketten oft nicht mehr nachvollziehen lassen. „Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt“, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

Die Entscheidung fiel in der Verwaltungskonferenz, der wöchentlichen Zusammenkunft der Spitzenbeamten im Rathaus – die erstmals vom neuen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) geleitet wurde. Keller begründet den Schritt auch damit, dass am Wochenende viele Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden waren, die bislang nur in bestimmten Straßen und Gebieten galt, etwa der Altstadt. „Es bestand der Wunsch nach einer klaren Lösung, die Abgrenzungsschwierigkeiten vermeidet“, sagte Keller unserer Redaktion. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt Kommunen die Möglichkeit zu diesem Schritt.

Wörtlich heißt es in der Verfügung, die Maskenpflicht bestehe, „sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird.“

Diese neue Abstandsregel von fünf Metern sorgt auch im Rathaus für Erstaunen, das Robert-Koch-Institut gibt diese Zahl nicht vor. Rechtsdezernent Christian Zaum spricht von einer missverständlichen Formulierung, es seien eher fünf Quadratmeter um eine Person herum, um die es gehe.

Die neue Allgemeinverfügung habe vor allem den Grund, in der Stadt für klare Verhältnisse zu sorgen, sagt auch Zaum. So habe es trotz mehrerer hundert Schilder immer wieder Anfragen von Bürgern gegeben, wo die Maskenpflicht nun gelte und wo nicht. Diese Unsicherheit werde nun beseitigt. Natürlich erwarte niemand, dass man um Mitternacht auf einer leeren Straße eine Maske trage, sagt der Dezernent.

Wer gegen die neue Maskenpflicht in Düsseldorf verstößt, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Das geht aus der Allgemeinverfügung vor, die Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Dienstagabend veröffentlicht hat. Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz heißt es in der Verfügung, dass das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen einer Mund-Nasen-Bedeckung „mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden“ könne. In NRW kostet es bisher 150 Euro, wenn man zum Beispiel im Bus keine Mund-Nasen-Abdeckung trägt.

Aus der Politik kommt breite Zustimmung für die Verschärfung der Maskenpflicht. „Ich habe mich immer gewundert, warum an der Luegallee auf der einen Seite die Maskenpflicht gilt und auf der anderen nicht“, sagt CDU-Fraktionschef Rolf Tups. „Für das Virus macht die Straßenseite keinen Unterschied. Jetzt haben wir Klarheit und die Hoffnung, dass mit der Maßnahme die Zahlen heruntergehen.“

Auch Norbert Czerwinski (Grüne) lobt, jetzt bestehe mehr Klarheit. „Vorher ließ es sich nicht gut unterscheiden, an welchen Straßen die Maskenpflicht gilt und an welchen wieder nicht.“ Außerdem gebe es ja nicht nur in den bisher ausgewählten Zonen Gedränge, sondern auch in anderen Vierteln und in Seitenstraßen.

Markus Raub, Fraktionsvorsitzender der SPD, verweist darauf, dass das Tragen einer Maske helfe, die Verbreitung des Virus zu vermindern. „Und weil wir alle notwendigen Möglichkeiten nutzen sollten, finde ich die Maßnahme gut.“ Es sei bis jetzt schwierig gewesen, da mit einer Art Flickenteppich gearbeitet worden sei. Die neue Lösung sei einfach und plausibel. „Ich sehe auch nicht das Problem, dass mit der Maskenpflicht meine persönliche Freiheit eingeschränkt wird.“

FDP-Chefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann kann den Grundgedanken Zaums nachvollziehen. Wenn die Regel nun heiße, auf die Straße gehe es nur mit Maske, dann sei dies gut. „Je einfacher die Regel, desto besser.“ Sie wohne in Nähe des Rheins und frage sich jedes Mal, ob sie gleich nach dem Verlassen des Hauses oder erst am Carlsplatz die Maske aufsetzen müsse, so Strack-Zimmermann. Jetzt habe sie Klarheit.

Ausnahmen gelten laut der Mitteilung lediglich für Wälder, Parkanlagen wie Hofgarten, Schlosspark Benrath, Nord- und Südpark, Grünzüge wie der Grünweg Brückerbach, der in Garath NW oder der in Unterrath, Grünanlagen wie Albertussee, Mahnmalachse oder Werstener Deckel, Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen, sonstige Flächen „außerhalb des Bebauungszusammenhangs“ wie etwa die Rheinwiesen.

Die Schilder, die auf die bisher bestehende Maskenpflicht nur auf bestimmten Straßen hinweisen, bleiben stehen. Die Zusatzschilder, die darauf hingewiesen haben, dass die Pflicht bislang nur zu bestimmten Uhrzeiten galt, werden hingegen demontiert.

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