Neue Regelungen in der Corona-Krise So geht es den Häftlingen in der JVA Düsseldorf

Düsseldorf · In den Gefängnissen in NRW ist die Angst vor dem Coronavirus groß. Wie geht man am besten damit um, wenn so viele Menschen auf engem Raum leben? Wir haben mit Beate Peters, Leiterin der JVA Düsseldorf, darüber gesprochen.

 Zwei Beamte in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf (Archiv).

Zwei Beamte in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf (Archiv).

Foto: dpa/Christophe Gateau

Viele Menschen auf engem Raum: Das ist es, was in diesen Tagen verhindert werden soll, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In Gefängnissen jedoch ist genau das gewollter und unvermeidlicher Alltag. Kein Wunder also, dass hier besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig werden. Der erste Fall eines an Corona erkrankten Häftlings in NRW wurde immerhin Anfang April bekannt. Der Mann war in der Justizvollzugsanstalt  Euskirchen im offenen Vollzug untergebracht. Während es in dieser Situation möglich ist, einen Patienten in seiner Privatwohnung in Quarantäne zu schicken, ist das im geschlossenen Vollzug nicht so einfach. „Aber es gibt einige Umstände, die uns in diesen Tagen helfen“, sagt Beate Peters, Leiterin der JVA Düsseldorf. „Zum einen werden in diesen Tagen viele Haftbefehle nicht vollstreckt, etwa weil die Kriminalität zurückgegangen ist. Wir haben also nur wenig Neuzugänge, das reduziert das Risiko. Zum anderen konnten wir 43 Gefangene aus der Haft entlassen. Sie bekommen eine Strafunterbrechung. Nach der Krise müssen sie sich also in der JVA zurückmelden.“ Auch in anderen Haftanstallten in NRW sowie in Hamburg, Berlin und Brandenburg wurden in den letzten Wochen Häftlinge vorzeitig entlassen, um den räumlichen Druck innerhalb der Justizvollzugsanstallten zu reduzieren. Dabei gelten aber bestimmte Regeln. Nicht entlassen werden laut Justizministerium etwa Sexualstraftäter oder schwere Gewalttäter.