Corona-Kontrollen in Düsseldorf Eiscafé verstößt gegen mehrere Hygieneregeln - geschlossen

Düsseldorf · In einem Eiscafé in der Düsseldorfer Altstadt stellte der OSD bei Kontrollen nicht nur fest, dass gegen zahlreiche Regeln zum Schutz vor Corona verstoßen wurden. Der Laden wies auch eklatante hygienische Mängel im Sanitärbereich auf und verstieß gegen den Jugendschutz.

 Ein Einsatzfahrzeug des OSD.

Ein Einsatzfahrzeug des OSD.

Foto: Gerhard Berger

Mitarbeiter des OSD stellten in dem Eiscafé fest, dass entgegen den Hygienebestimmungen in der Gaststätte Zuckerstreuer und Aschenbecher auf den Tischen standen. Zudem wurden Gäste von Kellnern bedient, ohne dass diese die vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen trugen.

Bei weiteren Kontrollen wurden eklatante hygienische Mängel in den Sanitäranlagen des Eiscafés festgestellt. Neben einer massiven Verschmutzung fehlte dort das erforderliche Desinfektionsmittel. Die Befragung des Betreibers ergab zudem, dass keine Besucherdatenlisten geführt wurden.

Neben den Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung mussten die Kontrolleure feststellen, dass auf den Preisschildern des Eiscafés weder die Pfandangabe noch der Auszug aus dem Jugendschutzgesetz angegeben war.

Aufgrund der zahlreichen Verstöße ordnete der OSD die sofortige Einstellung des Betriebes an und versiegelte das Eiscafé. Gegen den Betreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bei Kontrollen bereits am Dienstag stellten Kontrolleure des OSD fest, dass einige Gastronomen der Ratinger Straße die Genehmigung von vorübergehend erweiterten Terrassenflächen offenbar missverstanden.

Fünf Betriebe hatten ihre Terrassen am Abend zum einen ohne vorherige Genehmigung ausgebaut, zum anderen die Erweiterungsmöglichkeit dazu genutzt, zusätzliche Tische unter Missachtung der Abstandsgebote aufzustellen. Die unerlaubt aufgestellten Tische mussten abgebaut werden.

Vier Betriebe folgten der Anweisung, ein Gastronom weigerte sich jedoch zunächst. Erst nach mehrfacher Ermahnung kam er schließlich der Aufforderung nach. Wegen der Verstöße gegen das Abstandsgebot wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gastronomen eingeleitet.

Auf dem Wochenmarkt in Eller mussten sieben Personen durch OSD-Mitarbeiter an die Tragepflicht der Mund-Nase-Bedeckung erinnert werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Märkte im Stadtgebiet, auch, wenn diese an der draußen stattfinden.

(csr)
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