Nach Corona-Ausbrüchen Stadt Düsseldorf erlässt Testpflicht für Altenheim-Besucher

Düsseldorf · Wegen der hohen Zahl von Corona-Ausbrüchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen hat die Stadt Düsseldorf per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot erlassen. Es gibt aber eine Ausnahme.

 Um Senioren zu schützen, gilt in den Düsseldorfer Alten- und Pflegeheimen bis zum 26. Februar ein Betretungsverbot (Symbolbild).

Um Senioren zu schützen, gilt in den Düsseldorfer Alten- und Pflegeheimen bis zum 26. Februar ein Betretungsverbot (Symbolbild).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Um die Senioren in den Düsseldorfer Alten- und Pflegeeinrichtungen vor dem Kostenpflichtiger Inhalt Coronavirus zu schützen, hat die Stadt Düsseldorf eine Testpflicht für Besucher erlassen. Man reagiere damit auf Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI), denen zufolge es vor allem in Alten- und Pflegeheimen vermehrt zu Ausbrüchen kommt, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Zudem verwies die Verwaltung auf das erhöhte Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs dieser Personengruppe. „Um dieses Risiko zu vermindern, haben wir nun besondere Vorkehrungen erlassen“, sagte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) laut einer Mitteilung. „Nur gemeinsam können wir mit Hilfe dieser verstärkten Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.“

Im Zeitraum zwischen dem 4. Januar und dem 2. Februar sei die Zahl der Sterbefälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus in den Alten- und Pflegeeinrichtungen deutlich angestiegen. In diesen gilt deshalb ein Betretungsverbot – mit Ausnahme von Personen, „die einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen können“, wie es in der Allgemeinverfügung heißt. Zudem können auch Personen hineingelassen werden, bei denen „aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen“ kein solcher Test durchgeführt werden könne. Auf Nachfrage heißt es von der Stadt, die Entscheidung über diese Ausnahmen treffe gemäß der Corona-Testverordnung des Landes die Einrichtungsleitung.

Die Heime werden außerdem dazu verpflichtet, vor Ort kostenfreie Tests für Besucher anzubieten. Mindestens alle drei Tage soll auch den Bewohnern die Durchführung eines Antigen-Tests angeboten werden. Das Personal der Einrichtungen wird indes weiter alle drei Tage oder beim Auftreten von Symptomen getestet. Auch hier halte man sich an die Corona-Testverordnung des Landes, so ein Stadtsprecher. „Die Maßnahmen sind wichtig, um einen besonderen Schutz für unsere älteren Mitbürger bieten zu können“, sagte Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, der den städtischen Krisenstab leitet.

Zudem unterstrich Hintzsche die Einhaltung der gängigen Abstands- und Hygieneregeln – auch vor dem Hintergrund der Ausbreitung der britischen Virus-Variante B.1.1.7. In dieser Woche hatte die Verwaltung Zahlen veröffentlicht, nach denen jeder fünfte Infizierte in der Landeshauptstadt die hochansteckende Mutation hat. Die Stadt hatte deshalb vor Kurzem außerdem zum freiwilligen Tragen von FFP2-Masken aufgerufen – Kostenpflichtiger Inhalt auch dort, wo diese nicht vorgeschrieben sind.

Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. Februar.

Korrektur: In einer vorherigen Version des Artikels hatte es geheißen, es gehe um ein Besuchsverbot. Richtig ist jedoch ein Betretungsverbot mit Ausnahme. Dies wurde angepasst.

(kess)
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