Düsseldorf CDU-Vize: "Geisel missachtet Gemeindeordnung"

Düsseldorf · Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) verschiebt Bauprojekte, die von den Bezirksvertretungen beschlossen wurden. Grund: Das Amt für Gebäudemanagement soll zunächst Unterbringungen für Flüchtlinge schaffen. Kritik gibt es von Sylvia Pantel, die Stadt sieht kein juristisches Problem.

 Gegen das Vorgehen von Oberbürgermeister Thomas Geisel gibt es Kritik.

Gegen das Vorgehen von Oberbürgermeister Thomas Geisel gibt es Kritik.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Die Begründung klingt plausibel: Die Zahl der Flüchtlinge steigt, deshalb muss die Stadt möglichst schnell neue Standorte zur Unterbringung schaffen. Auch Schüler gibt es immer mehr - deshalb müssen Schulen neu oder ausgebaut werden. All das bindet Kapazitäten in dem ohnehin personell unterbesetzten Amt für Gebäudemanagement, dessen Chefin auf unbestimmte Zeit erkrankt sein soll.

Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) setzt Prioritäten und hat mehreren der zehn Bezirksvertretungen (BV) mitteilen lassen, dass von ihnen beschlossenen Baumaßnahmen "bis auf Weiteres zurückgestellt" werden. Dabei geht es um Kapazitäten, nicht um Geld - denn das soll, falls erforderlich, ins Folgejahr übertragen werden. Nach Ansicht von Sylvia Pantel, Vize-Chefin der Düsseldorfer CDU und Bundestagsabgeordnete, ist das aber nicht rechtens. "Laut Gemeindeordnung sind die BV-Beschlüsse übergeordnet, der Oberbürgermeister hat sie umzusetzen", sagt Pantel.

Sie hat den Fall der kommunalpolitischen Vereinigung der NRW-CDU vorgelegt. Dort verweist man auf die Paragrafen 37 und 62 der Gemeindeordnung NRW. Demnach entscheiden die BV - "unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt" - in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe. Dazu gehören Unterhalt und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Laut Paragraf 62 bereitet der OB die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor und führt diese "unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch". "Auch unser OB hat sich an geltendes Recht zu halten", sagt Pantel.

In der Gemeindeordnung sei kein Zeitraum für die Durchführung vorgeschrieben, betont eine Stadtsprecherin. Geisel habe klargestellt, dass sich einzelne Maßnahmen - ausgenommen notwendige wie Schulsanierung, -ausbau und -neubau - temporär verzögern könnten. "Ausgeführt werden sie aber. Von einem generellen ,Auf-Eis-Legen' kann keine Rede sein. Daher sehen wir keinen Verstoß gegen die Gemeindeordnung", so die Sprecherin.

(RP)
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