Rheinbahn-Werkswohnungen CDU und SPD sind für den Verkauf

Düsseldorf · Die Rheinbahn trennt sich von 830 Werkswohnungen. Viele Fragen blieben bislang offen. Können Mieter ihre Wohnungen erwerben? Was macht die Rheinbahn mit den Erlösen? Was ändert sich für Bewohner? Die Antworten.

 830 Werkswohnungen der Rheinbahn, darunter diese an der Gerberstraße in Wersten, sollen bis Jahresende an die DWG verkauft werden.

830 Werkswohnungen der Rheinbahn, darunter diese an der Gerberstraße in Wersten, sollen bis Jahresende an die DWG verkauft werden.

Foto: Hans-Juergen Bauer

Die beiden großen Volksparteien im Düsseldorfer Rat haben die Pläne der Rheinbahn begrüßt, sich von ihren insgesamt 830 Werkswohnungen zu trennen. "Die Rheinbahn hat sich beim beabsichtigten Verkauf ihrer Werkswohnungen ganz bewusst für die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) als Käufer entschieden. Sie stützt damit das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in dieser Stadt", sagt Ratsherr Andreas Hartnigk (CDU), der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Rheinbahn AG ist. Der Verkauf biete mehrere Vorteile. Die Rheinbahn konzentriere sich wieder auf ihre Kernkompetenz: Sicherstellung und Ausbau von Mobilität im öffentlichen Personen-Nahverkehr. Auf dem Wohnungsmarkt werde das untere bis mittlere Preissegment gestärkt. "Dass die Rheinbahn ihre Wohnungen verkaufen will, ist durchaus vernünftig, schließlich ist es ein Verkehrsunternehmen" sagt auch Markus Raub, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und ebenfalls Mitglied im Aufsichtsrat der Rheinbahn. Der Schutz der Mieter werde geregelt und die Rheinbahn solle weiterhin Belegungsrechte haben, so der SPD-Politiker. Wir beantworten die noch offenen Fragen rund um den Verkauf der Rheinbahn-Werkswohnungen:

Was ändert sich für die Mieter? Laut Aussage der Rheinbahn sollen die Mietverträge unverändert von der Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) übernommen werden. Demnach dürfte sich nichts für die Bewohner der Werkswohnungen ändern. Laut Mitgliedern des Aufsichtsrats soll es auch weiterhin ein Belegungsrecht für die Mitarbeiter der städtischen Rheinbahn geben.

Müssen die Mieter einen Genossenschaftsanteil der DWG erwerben? Nein. "Die DWG ist zwar eine Genossenschaft, sie vermietet aber auch Wohnraum an Nichtmitglieder", sagt Rheinbahnsprecher Eckhard Lander. Ein Erwerb eines Genossenschaftsanteils sei weder für Pensionäre, Mitarbeiter noch für andere Mieter notwendig.

Können Mieter jetzt ihre eigenen Wohnungen kaufen? Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Rheinbahn verhandelt zurzeit zwar noch mit der DWG über die Modalitäten, doch das Herauslösen einzelner Wohnungen verkompliziert die Sache, würde den Preis drücken und den Deal für die DWG unattraktiver machen. Der Verkauf einzelner Wohnungen ist bei solchen Geschäften absolut unüblich. Im Rheinbahnumfeld heißt es, dass es dazu nicht kommen werde.

Was macht die Rheinbahn mit den Millionen-Erlösen? Bei der Rheinbahn stehen durch notwendige Investitionen in die Zugsicherung, also die Steuerung der U-Bahn in den Tunneln, Ausgaben von 60 Millionen an. Ein Teil der Einnahmen aus dem Wohnungsverkauf soll dafür verwendet werden, sagt Sprecher Lander. Gerüchtehalber liegen die Erlöse deutlich unterhalb der zunächst im Raum stehenden 80 Millionen Euro. Genaue Zahlen werden aber noch verhandelt. Die Differenz fließt in Schienen, Gleiskörper und Technik sowie den Ausbau der Hochbahngleise. Auch die neuen 58 Fahrer verursachen bei der Rheinbahn zurzeit hohe Kosten.

Werden alle Rheinbahn-Immobilien verkauft? Nein, die betrieblich notwendigen Gebäude bleiben im Eigentum der Rheinbahn. Das sind unter anderem die Betriebswerke in Benrath, Heerdt, Lierenfeld, Mettmann und Tiefenbroich, die Immobilien Am Steinberg und die Leitstelle.

Was passiert mit den Mitarbeitern der Rheinbahn Immobilien GmbH nach dem Verkauf? Die Mitarbeiter dieser Gesellschaft, Hausverwalter, Hausmeister und Büroangestellte, werden nach dem Verkauf Ende 2012 von der Rheinbahn übernommen.

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