Verfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht Imbiss-Betreiber wegen Mäusekot vor Gericht

Düsseldorf · „Schimmelähnlichen Beläge“ in der Eiswürfelmaschine dreckigen Fußboden-Ecken, Mäusekot unter Regalen und hinter der Kücheneinrichtung – vor Gericht wehrte sich der Inhaber einer Imbiss-Bude am Carlsplatz gegen eine Geldstrafe.

(wuk) Ein Imbiss-Betreiber vom Carlsplatz muss mehr auf Sauberkeit achten – sonst drohen dem 58-Jährigen 3200 Euro Strafe. Darauf einigte sich der Wirt am Mittwoch mit dem Amtsgericht. Bei einer städtischen Kontrolle im Oktober 2018 sollen die Prüfer „erhebliche Mängel“ im Betrieb festgestellt haben. Von „schimmelähnlichen Belägen“ in der Eiswürfelmaschine bis zu dreckigen Fußboden-Ecken, von Mäusekot unter Regalen und hinter der Kücheneinrichtung war die Rede. Die Richterin hatte schriftlich dafür 3200 Euro Strafe verhängt. Der Protest des Wirtes war nun teilweise erfolgreich. Sein Anwalt behauptete zwar, bei den kugelförmigen, schwarzen Gebilden auf den angeblichen Mäusekot-Fotos „könnte es sich auch um Thymian handeln“.

Und überhaupt sei eine so schlimme Imbiss-Verschmutzung nicht nachgewiesen. Der Wirt gab sich einsichtiger und beteuerte, schon am nächsten Tag seien alle Mängel beseitigt gewesen. Und er gelobte, die Schädlingsbekämpfer öfter einzuschalten sowie eine zusätzliche Putzkraft einzustellen, um das Lokal sauberer zu halten. Kann er das in den nächsten Wochen nachweisen, will die Richterin prüfen, ob sein Verfahren auch gegen Geldauflage eingestellt werden könnte. Sonst wird die ursprüngliche Strafe doch fällig.

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