Messe in Düsseldorf NRW-Gesundheitsministerium prüft Konzept für Caravan-Salon
Düsseldorf · Um das in der Düsseldorfer Fußballarena geplante Popkonzert gab es heftigen Streit. Nebenan soll die Freizeitmesse Caravan Salon laufen. Das Corona-Konzept wird nun vom Gesundheitsamt geprüft.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium nimmt auch das Corona-Schutzkonzept für die Freizeitmesse Caravan Salon in Düsseldorf unter die Lupe. „Das Konzept liegt uns vor, wir schauen es uns an“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Der Caravan Salon soll vom 4. bis zum 13. September auf dem Düsseldorfer Messegelände seine Tore öffnen. Für den 4. September ist auch das umstrittene Großkonzert im benachbarten Fußballstadion Merkur Spiel-Arena geplant.
Die Düsseldorfer Messe erklärte, ihr Hygienekonzept entspreche allen Vorgaben des NRW-Gesundheitsministeriums und der städtischen Behörden. „Der Caravan Salon darf stattfinden entsprechend der aktuellen Fassung der vom NRW-Gesundheitsministeriums erlassenen Corona-Schutzverordnung, in der auch die Veranstaltung von Fachmessen erlaubt und geregelt ist“, betonte Wolfram Diener, Vorsitzender der Geschäftsführung der Messe Düsseldorf.
Für Prüfung und Bewertung des Konzepts sei das örtliche Gesundheitsamt zuständig, sagte der Ministeriumssprecher. „Aufgrund der besonderen Bedeutung wird das Konzept aber auch von uns angeschaut.“ Die Messe will nur 20.000 Tagesbesucher zulassen, deutlich weniger als üblich. Tickets werden ausschließlich online, nach namentlicher Registrierung verkauft. Die Besucher müssen in den Hallen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Campingwagen und Wohnmobile dürfen gleichzeitig nur von Personen aus einem Haushalt besichtigt werden. Die Messe sei in der Lage „die Einhaltung aller Maßgaben jederzeit zu gewährleisten“, versicherte Diener.
Über die Genehmigung des Popkonzerts hatte es Streit zwischen dem Land und der Stadt Düsseldorf gegeben. In einem Kompromiss haben sich beide Seiten darauf geeinigt, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen spätestens am 31. August zu entscheiden, ob es stattfinden darf.