Düsseldorf Bußgelder an Haltestellen meist wegen Alkohol

Düsseldorf · Alkohol- und Drogenkonsum rund um Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr sind der wichtigste Grund dafür, dass die Stadt Menschen verwarnt, die Sitzbänke an diesen Haltepunkten für ihre Gelage nutzen. "Wir haben in diesem Jahr 162 Bußgelder, in aller Regel in Höhe von 35 Euro, vor allem deswegen verhängt", sagt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Geregelt sei das in Paragraf 3 der Straßenordnung, der es untersage, solche Sitzgelegenheiten "nicht ihrer Zweckbestimmung gemäß" zu nutzen.

Angewandt hatten die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes (OSD) diesen Paragrafen allerdings auch auf einen 86-jährigen, an Demenz erkrankten Rentner, der sich nur etwa acht Minuten lang auf einer solchen Bank ausgeruht hatte. Der Fall hatte bundesweit für Aufregung gesorgt. Die Stadt hat sich inzwischen entschuldigt und das Verfahren "von Amts wegen" eingestellt. Ordnungsdezernent Christian Zaum hatte von "fehlendem Fingerspitzengefühl" gesprochen und angekündigt, Gespräche mit den Mitarbeitern führen zu wollen.

Tatsächlich ist die Zahl der Haltestellen-Bußgelder angestiegen. 2016 war 112 Mal ein solches Bußgeld "wegen unerlaubter Nutzung von Anlagen des Öffentlichen Nahverkehrs" verhängt worden. Eine besondere Anweisung, hier noch genauer hinzuschauen, gibt es laut Ordnungsamt aber nicht. Der Anstieg im laufenden Jahr sei "üblichen Schwankungen" geschuldet.

Da die Ordnungshüter den Grund für ihre Verwarnungen genau notieren, lässt sich nachvollziehen, was bei den Sitzbank-Gelagen konsumiert wurde: Der Bogen reicht von Bier über Wodka bis hin zu Doppelkorn. Jenseits des Paragrafen 3 untersagt die Straßenordnung noch eine Reihe weiterer Betätigungen, darunter das Ausschütteln von Betten in Richtung Straße, den Ölwechsel auf dem Gehsteig und das Wildpinkeln. Zwischen 1500 und 2000 Bußgelder werden wegen solcher Verstöße pro Jahr verhängt.

(jj)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort