Prozess aufgehoben Bußgeld für Werbe-Auftritt von Becker-Tochter

Der Streit um einen Werbe-Auftritt von Boris Beckers Tochter Anna Ermakova kommt doch nicht vor Gericht. Die Geschäftsführerin der beteiligten Kosmetikfirma zog ihren Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 1.250 Euro zurück, das von der Bezirksregierung Düsseldorf wegen eines Auftritts der Siebenjährigen auf einer Beauty Messe verhängte worden war. Der Bescheid sei damit rechtskräftig, berichtete das Amtsgericht Düsseldorf. Der angesetzte Verhandlungstermin am 24. Januar 2008 wurde aufgehoben. Annas Mutter, Angela Ermakova, muss demnach nicht als Zeugin vor Gericht aussagen.

Hier muss Boris' kleine Tochter arbeiten
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Die Bezirksregierung hatte das Bußgeld gegen die Kosmetikfirma verhängt, weil die Becker-Tochter ohne die notwendige Sondergenehmigung zu Werbezwecken auf einer Düsseldorfer Beauty-Messe eingesetzt worden sei. Eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung war über einen Zeitungsbericht auf den Reklame-Auftritt von Boris Tochter aufmerksam geworden.

Die Geschäftsführerin hatte zunächst Einspruch gegen den Bußgeld-Bescheid eingelegt und laut Gericht bestritten, dass es sich bei dem Auftritt Annas um ein Beschäftigungsverhältnis gehandelt habe. Sie habe lediglich zufällig mit den Kosmetikprodukten gespielt, wie dies auch andere Messebesucher getan hätten.

Boris Becker hatte unlängst in einem Fernsehinterview erklärt, dass ihn die Vermarktung seiner Tochter stört. Er habe deswegen seine Anwälte eingeschaltet, sagte er.

(ap)
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