Urteil des Bundesgerichtshofs Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist seinen Job los

Düsseldorf/Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat die Vorstandwahlen der Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer aus dem Jahr 2017 gekippt. Damit ist unter anderem deren langjähriger Präsident seinen Job los. Und das Verfahren könnte teuer für ihn werden.

 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Foto: dpa/Uli Deck

Ein höchstrichterlich festgestellter Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht hat Herbert Schons jetzt den langjährig ausgeübten Job als Präsident der Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer gekostet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Kammer-Vorstands-Wahl von 2017 auf Klage einer damals unterlegenen Fraktion nun rechtskräftig für ungültig erklärt. Das betrifft neben Schons noch weitere zwölf Vorstandsmitglieder.