Düsseldorf BGH rollt Fall um Vergewaltigung auf Polizeiwache neu auf

Düsseldorf · Neun Monate nach dem Freispruch für einen Kommissar (58) vom Vorwurf der Vergewaltigung auf der Polizeiwache in Düsseldorf-Oberbilk greift der Bundesgerichtshof den Fall wieder auf. Das wurde am Mittwoch bekannt.

Dem Beamten wurde angelastet, er habe einen Mann in der Wache Oberbilk zum Oralverkehr gezwungen.

Dem Beamten wurde angelastet, er habe einen Mann in der Wache Oberbilk zum Oralverkehr gezwungen.

Foto: Bußkamp, Thomas

Dem Beamten wurde angelastet, er habe einen 25-jährigen Mann in der Wache Oberbilk eingeschüchtert, ihm mit der Waffe gedroht und ihn zum Oralverkehr gezwungen.

Das Landgericht hielt dies im August 2014 nicht für erwiesen. Doch per Revision bringt die Staatsanwaltschaft den Fall am 28. Mai vor das höchste deutsche Strafgericht.

Der junge Mann wollte den Diebstahl seines Fahrrades melden, als der Beamte im Polizeicomputer seinen Namen entdeckte. Durch "Psycho-Spielchen" soll der Polizist ihn so massiv unter Druck gesetzt haben, dass sich der 25-Jährige zum Oralverkehr drängen ließ.

Die Anklage schien gestützt durch DNA-Spuren des Polizisten, die an der Unterhose des Mannes gesichert wurden. Weitere Spuren ließen für die Staatsanwältin nur den Schluss zu, dass der Polizist schuldig sei. Dieser bestritt aber jeden Sexualkontakt, erst recht eine Vergewaltigung.

Das Gericht entschied "im Zweifel zugunsten des Angeklagten", sprach ihn frei. Anhand der Spuren sei zwar von einem sexuellen Kontakt auszugehen, aber dass Gewalt im Spiel gewesen sei, könne nicht festgestellt werden. Verwiesen hat die Kammer auf das Glaubwürdigkeitsgutachten einer Psychologin. Sie fand es merkwürdig, dass der 25-Jährige den Polizisten nach der Tat umarmt habe. Die Staatsanwaltschaft macht sich nun erneut für einen Schuldspruch stark.

(wuk)
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