Grundstücke auf Jan-Wellem-Platz Bürgerentscheid: Neue Regeln für Plakatierung

Düsseldorf · In fast fünf Wochen, am 13. April, dürfen rund 460000 Düsseldorfer zum zweiten Mal in diesem Jahr in einem Bürgerentscheid über ein Projekt in der Stadt abstimmen: Diesmal geht es darum, ob im Rahmen des so genannten Kö-Bogens zwei Grundstücke auf dem Jan-Wellem-Platz in städtischem Besitz bleiben oder verkauft werden. Die Trinkaus-Bank möchte dort zwei Neubauten errichten.

Städtebauliche Konzepte zum Kö-Bogen
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Für die Plakatierung der einzelnen Interessengruppen sollen diesmal jedoch andere Regeln gelten als im Vorfeld des Bürgerentscheids zum Grundstücksverkauf am Golzheimer Friedhof . So dürfen die Plakate nur drei Wochen im öffentlichen Raum präsent sein. Beim letzten Mal hatte die Bürgerinitiative fünfeinhalb Wochen vor dem Bürgerentscheid mit der Plakatierung begonnen.

Zudem wird es eine Obergrenze für die Zahl der Plakate geben. Unterstützter wie Gegner des Bürgerbegehrens dürfen insgesamt auf maximal 4580 Plakaten für ihre Position werben. "Die Maßgabe dabei ist, dass auf 100 Wahlberechtigte ein Plakat kommt", so Rechtsamtsleiter Michael Großmann. Dabei orientiere man sich an einem Verwaltungsgerichts-Beschluss, der das als eine Möglichkeit empfehle. Denn für Bürgerentscheide gebe es - anders als bei Kommunalwahlen - keine klaren Vorgaben. "Die Stadt kann sich also Regeln geben."

Geregelt werden soll auch, wie die Zahl der Plakate auf die Antragsteller verteilt wird: "Dabei gilt der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit", sagt Ordnungs-Referent Herbert Windhövel. Verteilt werde nach der Stärke der Parteien. Die CDU, die, ebenso wie die FDP, den Kö-Bogen unterstützt, darf die meisten Plakate hängen. Ebenso die Bürgerinitiative "Der Jan-Wellem-Platz gehört uns allen", die wie die größte Partei, die CDU, eingestuft werde. "Ihr stehen etwa 1100 Plakate zu", sagt Großmann. Alle anderen folgen abgestuft.

An Masten dürfen Plakate nicht mehr gehängt, sondern nur gestellt werden. Es muss also eine Stütze zum Boden geben. Alle anderen Regeln, über die alle Antragsteller aufgeklärt würden, blieben bestehen.

(RP)
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