Grundstück an der Fischerstraße Bürgerbegehren - Stadt in Erklärungsnot?

Düsseldorf · Wie einen Krimi empfand Rechtsanwalt Henning Obst den gestrigen Anhörungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Obst vertritt die Bürgerinitiative "Rettet den Golzheimer Friedhof", die mit einem Bürgerbegehren den Verkauf eines Grundstücks an der Fischerstraße an die Victoria-Versicherung verhindern wollte.

Friedhof mit Geschichte
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Foto: RPO/Susanne Kleybrink

Das Unternehmen plant auf dem derzeit als Parkplatz genutzten Gelände einen Neubau. Die Gegner wollen das verhindern und sammelten für ein Bürgerbegehren mehr als 14000, als gültig anerkannte Unterschriften gesammelt. Eine CDU-FDP-Mehrheit erklärte das Begehren aber für unzulässig und folgte damit der Verwaltung. Die Richter betonten jetzt laut Obst, es liege auf der Hand, dass das Bürgerbegehren ursprünglich zulässig gewesen sei. Zumindest bis zum 15.Oktober. Denn an diesem Tag, drei Tage vor einer Ratssitzung, unterschrieb OB Erwin mit der FDP-Fraktionsvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann einen Dringlichkeitsbeschluss, der den Verkauf an Victoria perfekt machte. Wenige Stunden später trat die neue Gemeindeordnung in Kraft, die Bürgerbegehren mit einer aufschiebenden Wirkung versieht. Viele vermuten darin den Grund für die Dringlichkeit, OB Erwin machte daraus im Gespräch mit unserer Zeitung auch keinen Hehl.

An diesem Punkt hakten laut Obst auch die Richter in Münster mehrfach nach, vermuteten gar einen "Verstoß gegen die Organtreue". Das Bürgerbegehren gilt als Organ der Gemeinde. Planungsdezernent Gregor Bonin und Rechtsamtsleiter Michael Großmann hätten keine Erklärung geliefert, sagt Obst. Das OVG hätte dafür nun bis 3. Dezember eine Frist gesetzt. Sollte der Grund für die Dringlichkeit die Richter nicht überzeugen, schließen sie auch "präventive Abschreckung" nicht aus. Das bedeute, so Obst, trotz des Verkaufs das Bürgerbegehren durchzuführen.

(RP)
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