Düsseldorf "Brummi-Andi" vorerst auf freiem Fuß

Düsseldorf · Überraschend hat das Amtsgericht am Freitag in nicht öffentlicher Sitzung dem 26-jährigen Serienstraftäter Andreas B. die Freiheit geschenkt. Der Mann, der wegen zahlreicher Irrfahrten mit gestohlenen Lkws (bei einer Fahrt wurde ein niederländischer Polizist getötet) als "Brummi-Andi" bekannt wurde, hat noch mehrjährige Haftstrafen abzusitzen.

 "Brummi-Andi" (hier ein Archivbild) darf bis zum Prozess nach Hause.

"Brummi-Andi" (hier ein Archivbild) darf bis zum Prozess nach Hause.

Foto: AP

Zuletzt war er kurz vor einem Prozess in Langenfeld untergetaucht, soll sich bei der Festnahme in Düsseldorf dann massiv gewehrt und eine Pistole gezogen haben. Und doch glaubt das Amtsgericht, er werde freiwillig Mitte Dezember zum nächsten Prozess kommen — und setzte einen Haftbefehl gegen den 26-Jährigen am Freitag außer Vollzug.

Jahrelang hatte die Justiz mit Ohnmacht auf die Serienstraftaten dieses Intensivtäters reagiert. Als er noch Jugendlicher war, vertraute die Justiz auf Hilfe statt Strafe, schickte ihn sogar in Erziehungsurlaub.

Zuletzt hatte er dann eine Gesamtjugendstrafe von mehr als neun Jahren angehäuft und musste dann doch ins Gefängnis. Doch 19 Monate vor Strafende auf Bewährung entlassen, beging er prompt neue Taten, hat dafür bereits zwei neue Urteile über jeweils 18 Monate Haft kassiert — plus der zu erwartenden Strafe für den Widerstand und den Waffenbesitz bei seiner Festnahme im April.

Rechtskräftig ist der 26-Jährige also bereits zu drei Jahren Haft verurteilt. Dazu kommt noch die alte Reststrafe von 19 Monaten. Die Staatsanwaltschaft fand deshalb: Die Aussicht auf eine derart lange Haftzeit von viereinhalb Jahren könne bei B. jetzt vor dem Prozess um die Festnahme-Delikte (der auf den 14.Dezember terminiert ist) einen "erheblichen Fluchtanreiz" darstellen.

Also wurde ein neuer Haftbefehl gegen B. beantragt und vom Amtsgericht am Freitag erlassen. Aber im gleichen Atemzug setzte das Gericht diese Haft wieder außer Vollzug. Wenn B. sich jetzt zweimal wöchentlich bei der Polizei melde, könne man darauf vertrauen, dass er pünktlich am 14.Dezember bei Gericht erscheint und bis dahin auch keine neuen Straftaten begeht.

(jco)
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