Düsseldorf Brötchendieb im Internet gejagt
Düsseldorf · Mit Bildern, die er ins Netz stellte, erwischte der Düsseltaler Wirt Ferry Weber jetzt einen mutmaßlichen Dieb. Der Mann soll über Monate Brötchen gestohlen haben. Aber die Videoaktion bei Facebook ist rechtlich umstritten.
Ferry Weber, Besitzer des Kneipenrestaurants "Z", erlebte in den zurückliegenden Monaten oft eine böse Überraschung. Immer wieder stahl ein Unbekannter Brötchen, Croissants und Brot, die ein Bäcker frühmorgens vor Webers Tür an der Weseler Straße in Düsseltal abgelegt hatte und die für das Restaurant vorgesehen waren.
Rund 20 Mal ging das so seit August — bis zu dieser Woche. Nun ist es Ferry Weber gelungen, den mutmaßlichen Dieb zu ermitteln. Denn vor einigen Tagen installierte der Wirt im Eingang des Restaurants eine Videokamera. Und als auf den Filmen ein Verdächtiger zu sehen war, stellte Weber die Bilder auf der Internetseite "Facebook" mit der Frage ins Netz, wer den Unbekannten kenne. Mit Erfolg: Gleich zwei Anwohner identifizierten den Mann als Nachbarn, gegen den Ferry Weber inzwischen Anzeige erstattete.
Kritik von LKA und Datenschützern
Der Wirt hält seine private Internet-Fahndung für gerechtfertigt. Ein paar entwendete Brötchen hätten ihn nach eigenem Bekunden nicht gestört: "Wenn es zum Beispiel ein Obdachloser gewesen wäre, hätte ich nichts unternommen. Im Gegenteil, ich hätte einige Brötchen mehr bestellt." Doch da er an manchen Tagen seinen Gästen wegen der Diebstähle kein Frühstück mehr servieren konnte, fühlt sich Weber im Recht. "Ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen", sagt der Düsseldorfer.
Beim Landeskriminalamt (LKA) sieht man die Sache allerdings anders. "Dafür sind die Profis von der Polizei zuständig", sagte gestern LKA-Sprecher Frank Scheulen der RP. Um eine Öffentlichkeitsfahndung einzuleiten, bedürfe es eines richterlichen Beschlusses. Und diesen hatte Wirt Weber für seine private Fahndung im Netz, die einer öffentlichen Fahndung gleichkommt, natürlich nicht. Nach Ansicht des LKA hätte der Restaurantbesitzer die Videos der Polizei übergeben müssen. Die Beamten hätten dann entschieden, wie mit den Bildern weiter zu verfahren sei.
Dabei sind bereits die Aufnahmen selbst umstritten. "Den Bereich vor der eigenen Tür darf man nur bis zu einer Breite von einem Meter filmen", erklärt Nils Schröder, Sprecher beim Landesbeauftragten für Datenschutz. Immerhin griffen Videos nicht nur in das Recht des mutmaßlichen Diebes auf informationelle Selbstbestimmung ein, sondern auch in die Rechte anderer, die möglicherweise gegen ihren Willen gefilmt würden. Hat sich also Ferry Weber bei dem Versuch, den Brötchendieb zu stellen, selbst strafbar gemacht? "Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sehe ich nur eine Ordnungswidrigkeit", sagte gestern eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zwar schloss sie eine strafbare Handlung nach dem Urhebergesetz nicht aus. Gleichwohl erklärte die Sprecherin, die Staatsanwaltschaft werde diesbezüglich nicht von sich aus ermitteln.
Ferry Weber ist weiter froh, den Verdächtigen erwischt zu haben. "Als ich ihn ansprach, stritt er alles ab", berichtet der Wirt, der hofft, dass der Mann bestraft wird. Allerdings ist Datenschützer Schröder nicht sicher, ob ein Gericht das Video als Beweis akzeptieren wird: "Es gibt zwar kein allgemeines Verwertungsverbot so erhobener Beweise." Aber Schröder bezweifelt, ob gestohlene Brötchen den Einsatz einer Kamera sowie eine Veröffentlichung im Netz rechtfertigen.