Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Chef der Brillenbande war „Der Schmutzige“

Düsselorf · Mit einer Komplizin räumte ein 33-jähriger Mann Brillen im Wert von 10.000 Euro ab. Die Beute lieferte an einen Mann, der im Szene-Jargon offenbar „Der Schmutzige“ genannt wurde. Wer sich dahinter verbirgt, blieb unklar.

 Der Angeklagte lieferte die Brillen an einen Mittelsmann.  RP-Foto: Wuk

Der Angeklagte lieferte die Brillen an einen Mittelsmann. RP-Foto: Wuk

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(wuk) Der vollbärtige Mann ist nicht mal Brillenträger. Und doch hat er sich Mitte 2019 mit einer Komplizin immer wieder in der Brillenabteilung eines Kö-Kaufhauses herumgetrieben. Bis nach einer Woche auffiel, dass dort mehr als 50 Brillengestelle für fast 10.000 Euro fehlten – und die Polizei das Diebespaar festnahm.

Als Mitglied einer professionellen Bande sollte der 33-Jährige jetzt für 27 Monate in Haft bleiben. Das Landgericht hat das am Donnerstag in der Berufung aber auf 22 Monate reduziert – und den Angeklagten auf Bewährung entlassen.

Ein geheimnisvoller Deutscher, dazu ein Mittelsmann mit dem Spitznamen „der Schmutzige“ – und etliche, eigens angeworbene Klau-Pärchen waren laut Geständnis des Angeklagten die Mitglieder jener Diebesbande, die auf Brillen spezialisiert ist. Von den Drahtziehern mit Klau-Taschen ausgestattet, die innen mit Alu-Folie verkleidet sind, zog der Angeklagte demnach mit der flüchtig bekannten Landsfrau aus Rumänien zur Kö.

„Äußerst professionell und sehr schnell“, so hieß es nach Auswertung von Video-Aufnahmen, habe das Duo innerhalb einer Woche die Brillenabteilung des Kaufhauses ausgeplündert. So habe sich das Paar „besonders geschickt weggedreht“, bevor es die erbeuteten Brillen einsteckte. Je nach Höhe der Beute hätten sie hinterher von dem Deutschen oder vom „Schmutzigen“ zwischen 80  und 300 Euro als Anteil erhalten, so der Angeklagte. Er hat auch offenbart, dass es ein „Lager“ der Diebesbande in der Nähe eines Bahnhofs gebe – aber das milderte seine Strafe zunächst nicht. Denn diese Angaben seien zu abstrakt, also zu ungenau, um daraus weitere Ermittlungsansätze zu gewinnen, so das Amtsgericht in erster Instanz. Also müsse der Angeklagte in Haft.

Das aber sah das Landgericht nun milder, senkte seine Strafe, entließ ihn nach fast neun Monaten auf Bewährung aus der U-Haft. Zumal er als arbeitsloser Bauarbeiter wohl gutgläubig auf die verlockende Anwerbung des geheimnisvollen Deutschen und des „Schmutzigen“ hereingefallen war – und über weitere Details der Bande  einfach nicht mehr wusste, als das, was er preisgab.

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