Amtsgericht Brandstiftung ungeklärt: Schamane freigesprochen

Düsseldorf · Ganz ohne Magie hat ein 38-jähriger Mann, der sich als Schamane einer heidnischen Naturreligion versteht, einen Strafprozess beim Amtsgericht überstanden und wurde freigesprochen. Anwohner in Derendorf hatten den Angeklagten im Verdacht, weil er im September 2011 in der Nähe war, als nachts die Reifen von drei Fahrrädern und einem geparkten Auto brannten. Sein Feuerzeug hatte der Angeklagte kurz zuvor weggeworfen.

Ob er aber der Brandstifter war, ist ungeklärt. Der Freispruch, für den auch die Staatsanwältin plädiert hatte, erging nach dem Rechtsgrundsatz "im Zweifel zugunsten des Angeklagten". Nachts hatten sich damals angeblich einige Passanten vor dem ganz in Schwarz gekleideten Angeklagten mächtig erschreckt, der nur am Dienstag im Gericht ohne seinen mannshohen Schamanenstab auftrat. Denn am Stab befestigt sind Ziegenkrallen, Nuss-Schalen und Glöckchen. Obenauf prangt als Schutz gegen Geister ein eisernes Dreifach-Gesicht des Religionsgründers Siddhartha. Der Angeklagte gab an, er trage den Stab nur als Wanderstock, sei aber gewohnt, damit vor jeder Hausecke "immer auf den Boden zu stoßen", dass es nur so rasselt und klingelt.

Als jedoch Fußgänger ihn nächtens so antrafen, habe es erst einen Disput gegeben, dann sei einer der Passanten aggressiv geworden. Also habe sich der unheimliche Mann samt Schamanenstab lieber flugs in einer Hofeinfahrt hinter einem Tor verborgen. Dort war er wenig später von der Polizei aufgestöbert worden - allerdings nicht wegen eines dramatischen Auftritts, sondern weil ganz in der Nähe die Reifen von drei Fahrrädern sowie ein Hinterreifen eines geparkten Autos brannten. Die Anklage sprach von Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung. "Damit habe ich nichts zu tun", sagte der 38-Jährige. Zumal er sein Feuerzeug nur weggeworfen habe, weil es nach dem Anzünden von etlichen Räucherstäbchen "fast leer" und er in seinem Torversteck "keine Zigaretten mehr" gehabt habe. Dass ein solches Feuerzeug genügt, um Reifen in Brand zu setzen, bestätigte ein Gutachter. Ein Schuldbeweis gegen den Angeklagten sei das aber nicht.

(wuk)
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