Düsseldorf Brandschutz Pandion d'Or: Stadt wartet auf Berichte

Düsseldorf · Wegen Sicherheitsmängeln in dem Wohnhochhaus wurde von Bauaufsicht eine Frist gesetzt - ein Teil soll behoben sein.

Ein Schreiben der Bauaufsicht hat bei den Bewohnern des neuen Luxus-Wohnhauses Pandion d'Or auf dem Areal des früheren Derendorfer Güterbahnhofs für Verunsicherung gesorgt. Darin wurde mitgeteilt, dass ein Anhörungsverfahren eingeleitet worden sei, weil "der Feuerwehraufzug und die Brandmeldeanlage im Gebäude" Mängel aufwiesen. Falls diese nicht beseitigt würden, sei beabsichtigt, "die Nutzungen im Gebäude Toulouser Allee 9 mit gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung zu untersagen".

"Ein Teil der Mängel wurde abgearbeitet, es gab eine Begehung von Feuerwehr und Sachverständigen, nun warten wir auf deren Bericht", sagt Ulrike Lappeßen, die Leiterin der Bauaufsicht auf Anfrage. Auch beim Investor Pandion gibt man sich weiterhin zuversichtlich: Man habe die Brandmeldeanlagen im gesamten Hochhaus und in der Tiefgarage nochmals von der ausführenden Firma überprüfen lassen. "Zudem haben wir einen eigenen Sachverständigen beauftragt, die Anlagen zu prüfen. Der endgültige Bericht steht noch aus, nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Anlagen voll funktionstüchtig", teilt eine Sprecherin mit. Der Feuerwehraufzug sei ebenfalls "voll funktionsfähig". Um die Zweifel der Bewohner auszuräumen, werde man die Anlage von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. Wirklich beruhigt sind die Bewohner, von denen die meisten Eigentümer der Wohnungen sind, aber nicht. Denn in einem Schreiben des beauftragten Generalunternehmers an eine Subfirma für Elektroinstallation vom 29. Juni, das unserer Redaktion vorliegt, steht, die Betriebssicherheit der Brandmeldeanlage sei wegen Verschmutzung durch die laufenden Bauarbeiten nicht gegeben. Die Brandmelder in der Tiefgarage seien nicht gereinigt worden Es wird eine kurze Frist zur Behebung der Mängel gesetzt, "da Gefahr in Verzug!" sei, heißt es. Pandion sieht sich nicht in der Pflicht: Grundsätzlich seien die Wartungsarbeiten von der Eigentümergemeinschaft selbst zu veranlassen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Bauträgers, so die Sprecherin. Mängelmeldungen leite man an den beauftragten Generalunternehmer weiter. Man könne aber versichern, dass die Sicherheit der Bewohner "bezüglich des Brandschutzes nachweislich zu jeder Zeit gewährleistet war und ist".

(dr)
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