Boxine aus Düsseldorf Hersteller der Tonie-Boxen geht an die Börse

Düsseldorf · Der Hersteller der bei Kindern sehr beliebten Tonie-Boxen geht an die Börse. Dafür verschmilzt das Düsseldorfer Unternehmen mit einem sogenannten leeren Börsenmantel, einem Spac.

Toniebox - was ist das und wie funktioniert der Hörspiel-Würfel?
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Toniebox - so richtet man den Hörspielwürfel ein

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Foto: Christoph Schroeter

Das für seine Tonie-Figuren und -Boxen bekannte Kinder-Hörspiel-Startup Boxine aus Düsseldorf verschmilzt mit dem leeren Börsenmantel 468 Spac und geht so an die Börse. Eine entsprechende Vereinbarung sei unterzeichnet worden, teilten die Unternehmen mit.

Bei der Transaktion wird das 2013 gegründete Boxine mit 870 Millionen Euro bewertet. Im vergangenen Jahr setzte Boxine 137 Millionen Euro um und will das dieses Jahr auf 170 Millionen Euro steigern. Die Verschmelzung soll Boxine bei der Internationalisierung des Geschäfts und dem Ausbau des eigenen Produktangebots helfen.

468 Spac ist nach Lakestar SPAC I erst die zweite Unternehmenshülle seit mehr als einem Jahrzehnt, die an die Frankfurter Börse ging.

Die Abkürzung Spac steht für Special Purpose Acquisition Companies - ins Deutsche übersetzt, geht es um Akquisitionszweckgesellschaften. Diese Mantelgesellschaften sind an den US-Börsen rege vertreten, aber es gibt sie zunehmend auch in Europa.

Zulassungsvoraussetzung an der deutschen Börse sind laut Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) lediglich, dass der Emissionserlös auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird und der Verwendungszweck im Börsenprospekt detailliert erläutert wird.

Spac haben selbst kein operatives Geschäft und sammeln im Rahmen eines Börsengangs Kapital ein. Damit übernehmen sie innerhalb einer festgelegten Zeit ein nicht börsennotiertes Unternehmen - und bringen es an die Börse.

Gelingt dies nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, muss die Mantelgesellschaft aufgelöst und das Geld an die Anleger zurückgezahlt werden.

Durch den Abzug von Kosten erhalten Spac-Anleger oft nur einen Teil des investierten Kapitals zurück. Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben Anleger den Gründern der Gesellschaft eine Art Blankoscheck. Sie können oft keine Unternehemshistorie, keine bestimmte Positionierung im Wettbewerb und keine Zukunftsstrategie vorweisen. Chancen und Verlustrisiko einer solchen Anlage seien oft nur schwer zu bewerten, so die Warnung.

(csr/Reuters/dpa)
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