Rotlicht-Prozess in Düsseldorf Gut acht Jahre Haft für Ex-Bordellchef

Düsseldorf · Weil der Betreiber der ehemaligen Luxus-Bordells an der Rethelstraße Freier erst mit K.o.-Tropfen betäubt und dann abgezockt haben soll, wurde er am Freitag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Beide Angeklagte kommen am Freitag auf freien Fuß.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Für den Düsseldorfer Rotlicht-Skandal ist ein ehemaliger Bordellchef zu acht Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 52-Jährigen am Freitag nach mehr als vier Jahren Verhandlungsdauer wegen räuberischer Erpressung, Betruges und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Auch wenn er am Freitag verurteilt wurde, kommt Tom M. dennoch am Freitag auf freien Fuß. Denn das Gericht hat mit dem Urteil die Haftbefehle aufgehoben.

Gleiches gilt auch für den letzten verbliebenen Mitangeklagten. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sehe keine Verdunkelungsgefahr mehr, hieß es.

Prozess um Düsseldorfer Bordell-Abzocke gestartet
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

In Bordellen der Landeshauptstadt waren zahlreiche Freier mit Drogen betäubt und ausgeplündert worden. Die Stadt hatte daraufhin vier Etablissements geschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den damaligen Eigentümer der Bordelle neun Jahre und einen Monat Haft beantragt, seine Verteidiger einen Freispruch.

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
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Foto: dpa, Daniel Naupold

Das Verfahren begann mit der Hauptverhandlung am 1. Juli 2013 gegen neun Angeklagte; beteiligt waren auch sechs Nebenkläger. In der Anklage vom 21. Februar 2013 war den Angeklagten unter anderem schwere räuberische Erpressung und Bandenbetrug vorgeworfen worden.

Sie sollten in einer Vielzahl von Fällen Bordellkunden der Rethelstraße in den Jahren 2011 und 2012 durch die heimliche Vergabe von K.o.-Mitteln "abgezogen" haben, indem ihre Kreditkarten zu Unrecht belastet wurden. Am 22. November 2014 hat das Gericht eine Angeklagte freigesprochen, weil ihr die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Gegen fünf Angeklagte hat die Kammer das Verfahren wegen Krankheit bzw. Schwangerschaft abgetrennt und ausgesetzt. Einen weiteren Angeklagten hat das Gericht nach einem Teilgeständnis am 13. Oktober 2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Strafverfahren ist mit 316 Verhandlungstagen in einem Zeitraum von über vier Jahren das längste Strafverfahren des Landgerichts Düsseldorf in jüngerer Zeit. Das teilte das Gericht mit. Es wurden mehr als 200 Zeugen aus dem In- und Ausland vernommen und viele Sachverständige gehört.

Die Verhandlung war so langwierig und schwierig, weil sich zum einen die Zeugen wegen Alkoholisierung bzw. Betäubungsmittelkonsums nur lückenhaft an die Geschehnisse erinnern konnten, so ein Gerichtssprecher. Viele Zeugen nahmen von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nicht ausgesagt. Zum anderen seien über 250 Anträge gestellt worden, denen die Kammer habe nachgehen und ausländische Zeugen teilweise mehrfach vernehmen müssen.

(lnw/heif)
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