Düsseldorfer Rotlicht-Skandal Bordellchef Wollersheim legt Haftbeschwerde ein

Düsseldorf · Vier Wochen nach der Verhaftungswelle im Düsseldorfer Rotlicht-Milieu hat der Anwalt von Bordellbetreiber Bert Wollersheim Beschwerde gegen den Haftbefehl eingereicht. Begründung: Es bestehe kein dringender Tatverdacht.

Rotlicht-Größe: Das ist Bert Wollersheim
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Das ist Bert Wollersheim

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Foto: RTL II, Good Times TV

Dem auch aus diversen Privatfernsehsendern als Rotlicht- und Partykönig bekannten Wollersheim wird vorgeworfen, zusammen mit seinem Geschäftspartner an der Spitze eines Netzwerks aus 80 Personen gestanden zu haben, die vor allem in den Edeletablissements an der Rethelstraße Freier betäubt und ausgeplündert haben sollen.

Die Gäste sollen mit Alkohol, Drogen und K.O.-Tropfen außer Gefecht worden sein, während ihre Kreditkarten bis zum Limit belastet worden seien. 17 derartige Fälle waren Grundlage für die Haftbefehle gegen Wollersheim und seinen als Hauptbeschuldigten geltenden Kompagnon Thomas M. sowie weitere acht mutmaßlich an dem organisierten Raub Beteiligte. Inzwischen haben sich rund 40 Geschädigte bei der Kripo gemeldet.

Dass sein Mandant in irgendeiner Form Anweisung zu Straftaten gegeben habe, gehe aus der Akte nicht hervor, sagte Wollersheim-Verteidiger Carsten Rubarth gestern. "Nicht einmal der Hauptbelastungszeuge sagt das." Er habe abgewartet, bis ihm die komplette Ermittlungsakte vorgelegen habe, jedoch keinen Hinweis auf einen konkreten Verdacht gegen Wollersheim finden können.

Bei der Staatsanwaltschaft sieht man der Beschwerde gelassen entgegen. Die Ermittlungsbehörde muss jetzt dazu Stellung nehmen, dann wird ein Gericht entscheiden, ob Wollersheim in U-Haft bleibt.

(RP/jco/ac/ila)
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