Brisante Ware Böller an Zehnjährigen verkauft: Bußgeld fällig

Düsseldorf · Weil er brisante Ware für 1,99 Euro allzu leichtfertig verkauft hat, muss ein Büdchenbesitzer aus Garath jetzt das Hundertfache als Bußgeld zahlen. 200 Euro Buße werden jetzt fällig, nachdem er kurz vor Silvester 2006 einem zehnjährigen Jungen vier Knallkörper verkauft hatte, die nur an Erwachsene abgegeben werden durften.

 Heute beginnt der Verkauf von Silvetser-Böllern.

Heute beginnt der Verkauf von Silvetser-Böllern.

Foto: ddp, ddp

Die Mutter des Kindes hatte Anzeige erstattet. Gestern wollte der Büdchenverkäufer das Bußgeld noch anfechten. Doch kurz vor dem Prozess beim Amtsgericht zog sein Anwalt diesen Protest fix zurück. Laut Gesetz hätten gegen den Kioskbetreiber auch Bußgelder bis zu 50000 Euro verhängt werden können.

Er habe gesehen, dass der Junge damals aus dem Auto seiner Mutter ausstieg, zum Büdchen gerannt kam und Knallkörper der Klasse II verlangte. Er habe geglaubt, das Kind handele im Auftrag oder zumindest mit Wissen der Mutter. Das gab der Kioskbesitzer später zu Protokoll. Doch die 40-jährige Mutter war entsetzt, als ihr Söhnchen später die hochexplosiven Knaller auf den Tisch packte, die als "Kleinfeuerwerk" gelten, deshalb "nur an Personen über 18 Jahren" verkauft werden dürfen. Allenfalls Knaller Klasse I (so genanntes Kleinst-Feuerwerk) hätte der Büdchenbesitzer verkaufen dürfen - und das nach einer Empfehlung der pyrotechnischen Industrie auch nur an Kinder über zwölf Jahren.

Dass der Kioskbesitzer völlig kritiklos dem Kaufwunsch des Kindes entsprochen hatte, war im Bußgeldbescheid als "fahrlässiger Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" gewertet worden. Bei Vorsatz hätte ihm eine deutlich höhere Verurteilung drohen können.

(RP)
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