Verdächtiger am Flughafen Düsseldorf verhaftet In den Knast statt in den Kosovo

Düsseldorf · 120.000 Euro hatte sich ein Mann geliehen, nur einen kleinen Teil davon zurückgezahlt. Jetzt wollte er am Düsseldorfer Flughafen einen Flieger in den Kosovo besteigen. Doch daraus wurde nichts.

Reisende am Flughafen Düsseldorf. (Archiv)

Reisende am Flughafen Düsseldorf. (Archiv)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Einen mutmaßlichen Betrüger haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgenommen, der in den Kosovo ausreisen wollte. Er soll 80.000 Euro bei Bekannten unterschlagen haben. Das Amtsgericht Münster hatte nur ein paar Tage zuvor einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 39-Jährigen erlassen.

Laut diesem wird dem Mann vorgeworfen, sich in den Jahren 2016 bis 2019 einen Geldbetrag von über 120.000 Euro von befreundeten Privatpersonen geliehen zu haben. Als Grund habe er eine eigene private Notlage angegeben. Zurückerstattet habe er diesen Personen jedoch nur knapp 40.000 Euro. Der Beschuldigte sei von Beginn an weder willens, noch in der Lage gewesen, den geliehenen Geldbetrag komplett zurückzuzahlen.

Außerdem soll er auf einem Onlineportal eine Gastronomieküche im Wert von 5000 Euro angeboten haben, ohne diese je besessen zu haben. Da der in Münster lebende Mann der anberaumten Hauptverhandlung fernblieb, wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Nach seiner Festnahme am Mittwoch am Flughafen Düsseldorf wurde er im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt.

Am gleichen Morgen wurde durch die Bundespolizei ein zur Fahndung ausgeschriebener Mann kontrolliert, der ebenfalls in den Kosovo ausreisen wollte. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den 49-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden (Niedersachsen) vorlag. Der Beschuldigte soll im September 2020 ein nicht versichertes Kraftfahrzeug benutzt haben. Seinen Flug in den Kosovo konnte der Mann jedoch antreten, da er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden.

Bereits am Montag haben die Beamten einen 30-jährigen Mann kontrolliert, der sich auf der Reise nach Istanbul/Türkei befand. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen konnte der Verurteilte jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort beglich. Seine Reise in die Türkei konnte er danach fortsetzen.

Am Abend des selben Tages dann wurde während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tunis/Tunesien ein 46-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Bremen im September dieses Jahres wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Auch dieser Mann konnte seinen Flug in die Türkei antreten, nachdem er die Geldstrafe in Höhe von 110 Euro beglich hatte und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen abwenden konnte.

(csr)
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